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  • Verfahrenslotsen der Stadt Halle (Saale)

    Für Kinder und Jugendliche mit (drohenden) Behinderungen und ihre Familien, kann es eine große Herausforderung sein, den Alltag zu bewältigen. Eine zusätzliche Belastung kommt hinzu, wenn man sich im „Behördendschungel“ zurechtfinden soll, um entsprechenden Unterstützungen zu beantragen oder Leistungsansprüche durchzusetzen. Familien sehen sich oftmals noch vor Hürden durch Zuständigkeitskonflikte und einer Vielzahl von Trägern und Entscheidungen.

    Verfahrenslotsen werden nur auf Wunsch der jungen Menschen und deren Familien tätig.
    Die Unterstützungsangebote sind unabhängig, kostenlos und ausgerichtet an den Rechten und Interessen der jungen Menschen.
    Verfahrenslotsen arbeiten beim Fachbereich Bildung der Stadt Halle.

    • Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung auf Eingliederungshilfe.
    • Wir begleiten Sie im gesamten Hilfeprozess.
    • Wir helfen Ihnen, geeignete Ansprechpartner zu finden.
    • Wir vermitteln zwischen den Betroffenen und den Behörden.
    • Wir begleiten Sie zu Terminen.
    • Wir informieren Sie über weitere Hilfs – und Beratungsangebote.

    • allen junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen im Alter von 0 bis 26 Jahren
    • deren Eltern
    • Personensorge – und Erziehungsberechtigten
    • gerichtlich bestellten Betreuern
    • Pflegeeltern

    Wir wollen mit dem jungen Menschen und seiner Familie bei entsprechenden Leistungsträgern geeignete und individuelle Hilfen finden.

    Wir unterstützen den Fachbereich Bildung bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe des Trägers der Jugendhilfe (SGB VIII) und des Trägers der Eingliederungshilfe, Fachbereich Soziales (SGB IX)

    Sofern vorhanden:

    • medizinische Diagnostik
    • Arztberichte
    • Berichte Ergo- und Physiotherapie sowie Logopädie und ähnliches  

    Beratungsgespräche finden je nach Wunsch und Vereinbarung wie folgt statt:

    • in den Räumlichkeiten der Verfahrenslotsen des Fachbereichs Bildung der Stadt Halle
    • telefonisch
    • bei der Familie zu Hause.

    Selbstverständlich werden alle Anliegen und Daten vertraulich behandelt.               

    Sie erreichen uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto.

    • Straßenbahn Linie 3 und 12 / Haltestelle „Hegelstraße“
    • Parkplätze stehen im Hof der Dienststelle zur Verfügung.
    • barrierefreier Zugang an der rechten Seite des Gebäudes
    • Fahrstuhl im Gebäude

    Gesetzliche Grundlage

    Gemäß § 10b, Abs. 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ist die zentrale Aufgabe von Verfahrenslotsen, junge Menschen und ihre Familie bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Eingliederungshilfeleistungen nach SGB VIII und SGB XI zu begleiten.
    Gemäß § 10b Abs. 2 SGB VIII sollen Verfahrenslotsen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe unterstützen.

    Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist 2021 in Kraft getreten und steht für Verbesserungen vor allem für diejenigen jungen Menschen,

    • die benachteiligt sind,
    • die unter belastenden Lebensbedingungen aufwachsen oder
    • die Gefahr laufen, von der sozialen Teilhabe ausgegrenzt zu werden.

    Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Eltern soll es nun deutlich leichter sein, ihre Rechte zu verwirklichen und die Leistungen zu bekommen, die ihnen zustehen.

    Ziel des KJSG ist eine einheitliche Gewährung von Leistungen nach dem SGB VIII für junge Menschen mit (drohender) Behinderung unabhängig von der Art der Behinderung unter dem Dach der Jugendhilfe.

    Menschen mit Behinderung brauchen oft Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Diese Unterstützung werden durch die Leistungen der Eingliederungshilfe erbracht. Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung.
    Durch die Eingliederungshilfe sollen die Folgen einer Behinderung gemildert werden. Es kann eine Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit, Bildung und Gemeinschaft erfolgen.
    Es gibt Geldleistungen (z. B. persönliches Budget) und Sachleistungen (z.B. Assistenten, Schulbegleitungen, Freizeitbegleitungen, Frühförderung).

    Das Ziel ist eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Alltag, die der Würde des einzelnen Menschen entspricht.

    Leistungsformen:

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (z. B. Frühförderung, Hilfsmittel, Psychotherapie)
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen für ein Budget für Ausbildung)
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung (z. B. Schulbegleitung, Kommunikationshilfen, Leistungen zur Beförderung)
    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe (z. B. Assistenzleistungen, Leistungen für Wohnraum, Leistungen für Freizeitbegleitung)

    Adresse:
    Verfahrenslotsen (ASD)
    Albert-Schweitzer-Straße 40
    06114 Halle (Saale)

    Kontaktperson: Frau Walther
    Frau Walther / Verfahrenslotsin
    Adresse: Albert-Schweitzer-Straße 40
    06114 Halle (Saale)
    Raum: 120
    Kontakt per E-Mail:

    Kontaktperson: Herr Kraft
    Herr Kraft / Verfahrenslotse
    Adresse: Albert-Schweitzer-Straße 40
    06118 Halle (Saale)
    Raum: 120
    Kontakt per E-Mail: