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    Informationen zu Bestattungs- und Grabarten, Friedhöfen, Trauerfeiern.

    Bestattungsmöglichkeiten / Bestattungsarten

    Die Auswahl der Bestattungsform ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Je nach individuellen Vorlieben, Religionszugehörigkeit und Weltanschauung werden mittlerweile fast auf jeden zugeschnitten verschiedenste Beisetzungs-und Grabarten angeboten. Die traditionellste Bestattungsform in Mitteleuropa ist die Erdbestattung. Allerdings gewinnen Bestattungen, die eine Einäscherung im Krematorium voraussetzen, zunehmend an Bedeutung (Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung). Dadurch finden neue Beisetzungsformen wie Seebestattung, Luftbestattung oder Naturbestattung (Baum, Wald, Wiese und Fels) immer mehr Interessenten. Noch spezieller und nicht so weit verbreitet sind Diamant-, Mond- und Weltraumbestattung. Da in Deutschland noch teilweise eingeschränkte Bestattungsvorschriften gelten, sollte der Wunsch des Verstorbenen möglichst schriftlich fixiert sein. Dies ermöglicht den Hinterbliebenen ein leichteres Durchführen der Bestattungsformalitäten.
     

    Besonderheiten, Ausnahmeregelungen, Spezialfälle 

    • Urnen aus dem Ausland dürfen nur beigesetzt werden, wenn gleichwertige amtliche Dokumente vorliegen. Eine Leiche, die aus dem Ausland überführt worden ist, darf nur nach Vorliegen eines Leichenpasses oder eines gleichwertigen amtlichen Dokuments des Staates, in dem die Person verstorben ist, bestattet werden.
       
    • Ein fehl- oder frühgeborenes Baby darf prinzipiell immer bestattet werden. Die Eltern können Ihrem Kind ganz gleich wann es geboren wurde oder wie viel es wiegt, einen Namen geben. Eine standesamtliche Beurkundung des Namens erfolgt erst ab 500g Geburtsgewicht. Bei einer Fehlgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch unter 500g besteht keine Beerdigungspflicht, aber auf Wunsch der Eltern kann eine Beerdigung durchgeführt werden. In der Stadt Halle (Saale) gibt es sowohl auf dem Gertraudenfriedhof als auch auf dem Südfriedhof die Möglichkeit dazu. Wenn das Kind lebend geboren wurde oder ein größeres Gewicht als 500g hat, ist eine Bestattung Pflicht. Hierbei sind alle üblichen Dokumente vorzulegen. Ausländischen Dokumenten muss eine beglaubigte deutsche Übersetzung beigefügt sein. Rat und Hilfe können sich Betroffene hier holen: Initiative Regenbogen
       
    • Je nach Zugehörigkeit gibt es auch in den großen Weltreligionen verschiedene Bestattungsformen.
      Im Islam und dem Judentum erfolgen ausschließlich Erdbestattungen, wohingegen im Hinduismus und Buddhismus nur Einäscherungen durchgeführt werden. Im Christentum sind beide Bestattungsmöglichkeiten zulässig.

      Der Jüdische Friedhof in der Stadt Halle (Saale) liegt an der Dessauer Straße, direkt neben dem Gertraudenfriedhof. Ansprechpartner ist die Jüdische Gemeinde Halle.

      Auf dem Gertraudenfriedhof gibt es eine Abteilung, auf dem islamische Beerdigungen vorgenommen werden. Hier ist die Ansprechpartnerin Frau Bunge von der Friedhofsverwaltung Gertraudenfriedhof
       
    • Bei ausländischen Mitbürgern wird die Entscheidung, ob eine Bestattung in Deutschland stattfindet und wenn ja in welcher Form, von der jeweiligen individuellen Lebenslage abhängig gemacht.
       
    • Gibt es keine Hinterbliebenen des Verstorbenen, wird die Bestattung durch den Fachbereich Sicherheit (Ordnungsamt) der Stadt Halle (Saale) veranlasst.
       
    • Hinterbliebene eines Verstorbenen sind finanziell häufig nicht in der Lage, die Bestattungskosten in vollem Umfang zu tragen. In solchen Fällen kann man sich an den Fachbereich Soziales der Stadt Halle (Saale) wenden.