Beratung zu Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und betreuungsvermeidende Hilfen
Die Betreuungsbehörde informiert und berät Bürgerinnen und Bürger über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sowie zu anderen Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter/Vertreterin erforderlich ist.
Darüber hinaus berät und unterstützt die Betreuungsbehörde Betreuerinnen und Betreuer sowie Bevollmächtigte auf deren Wunsch bei der Wahrnehmung von deren Aufgaben.
In geeigneten Fällen führt die Betreuungsbehörde mit Zustimmung des Betroffenen eine sogenannte „erweiterte Unterstützung“ durch, um dadurch eine gerichtliche Betreuung vermeiden zu können.
Es fallen keine Gebühren an.
Das Beratungsangebot richtet sich vordergründig an Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Für die Beratung wird um Terminvereinbarung im Vorfeld gebeten.
Sprechzeiten:
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Für die Beratung sind keine Unterlagen zwingend erforderlich.
Falls Sie eine Beratung zu den Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung wünschen, können Sie sich in Vorbereitung des Gesprächs über folgende Links einen Vordruck ansehen oder ggf. ausdrucken und zum Termin mitbringen.
Weiterführende Informationen sowie Formulare in anderen Sprachen für eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.
Stendaler Straße 7
06132 Halle (Saale)
+49 151 54469593
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Teamleiter
06132 Halle (Saale)