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  • Beseitigung von toten Tieren

    Werden Tiere (außer Wildtiere) tot (z. B. als Verkehrsopfer) aufgefunden, müssen diese beseitigt werden. Auf öffentlichen Wegen oder Plätzen übernimmt dies der Bereich Tierschutz und Tierseuchen der Stadtverwaltung zuständig. Auf privatem Grund und Boden ist dazu der Eigentümer bzw. die Eigentümerin verpflichtet.

    Werden Wildtiere darunter auch Greifvögel und Eulen auf öffentlichen Straßen tot vorgefunden, ist für die Entsorgung der Kadaver das Ordnungsamt zuständig. 

    kostenlos, wenn das Tier sich auf öffentlichen Wegen oder Plätzen befindet

    Eine Bearbeitung findet sofort statt, wenn durch eine hinreichend genaue Ortsangabe das Auffinden des Tieres gesichert ist.

    • Wo wurde das Tier aufgefunden? (wenn möglich genaue Ortsangabe und -beschreibung)
    • Um was für ein Tier handelt es sich?

    Die Beseitigung der toten Tiere erfolgt nicht durch die Stadtverwaltung selbst, sondern durch ein beauftragtes Entsorgungsunternehmen.

    In Eilfällen ist grundsätzlich die Polizei gemäß §§ 13, 2 Abs. 2 SOG LSA zuständig.

     

    Vorgehen bei Wildunfällen

    Zu Wildunfällen kann es vor allem in den Monaten Oktober bis Januar (Brunftzeit) und April bis Juni (Revierkämpfe) kommen. Insbesondere in den Morgen- und Abendstunden sind Wildtiere sehr aktiv.

    Für aufgefundene tote oder verletzte Tiere außerhalb des Stadtgebietes, gehen Sie bitte wie folgt vor:

    Wenn Wild am Straßenrand erscheint, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

    1. Bremsen, abblenden und hupen
    2. Denken Sie daran, dass Wildtiere meistens nicht alleine unterwegs sind. Ist das erste Tier über die Straße gelaufen, folgt häufig ein ganzes Rudel.
    3. Sollte ein Abbremsen nicht mehr möglich sein, auf keinen Fall ausweichen, sondern das Lenkrad gerade halten. Die Teilkaskoversicherung deckt den Schaden durch einen Zusammenstoß mit sogenanntem Haarwild wie Rehe, Wildschweine oder Füchse.

    Wenn Sie mit einem Wildtier zusammengestoßen sind, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

    1. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und sichern Sie die Unfallstelle (Warndreieck usw.) und sich selbst (Warnweste).
    2. Wenn das Tier verletzt ist, halten Sie Abstand.
    3. Wenn das Tier tot ist, ziehen Sie es an den Wegrand. Nehmen Sie es auf keinen Fall mit, denn das gilt als Wilderei.
    4. Fassen Sie Füchse wegen der bestehenden Tollwutgefahr nur mit Handschuhen (z. B. Einmalhandschuhe aus dem Erste-Hilfe-Kasten) an.
    5. Sichern Sie für die Versicherung Beweise, wie Zeugen und Fotos. Belassen Sie eventuell anhaftende Haare am Unfallschaden.
    6. Informieren Sie die Polizei unter der Rufnummer 110. Diese wird dann den zuständigen Jäger verständigen.
    7. Sollte die Polizei nicht kommen, fahren Sie zur nächsten Dienststelle und lassen Sie die Beweise sichern.

    Polizeiinspektion Dessau-Roßlau

    Polizeiinspektion Halle (Saale)

    Polizeiinspektion Magdeburg

    Polizeiinspektion Stendal

    Wenn Sie ein totes oder verletztes Tier auf der Straße finden, sollten Sie ebenfalls die Fundstelle absichern und / oder die Polizei unter der Rufnummer 110 bzw. die nächste Dienststelle informieren.

    • persönlich,
    • telefonisch,
    • schriftlich,
    • online per E-Mail

    Adresse:
    Team Tierseuchenbekämpfung/ Tierschutz / Arzneimittelüberwachung
    Kreuzerstraße 12
    06132 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2213610
    +49 345 2213615
    Fax: +49 345 2213612

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: nach Vereinbarung
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: nach Vereinbarung
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Kontaktperson: Fr. Wolski
    Sachbearbeiterin Tierschutz
    Adresse: Kreuzerstraße 12
    06132 Halle (Saale)
    Raum: 107
    Telefon: +49 345 2213632
    Fax: +49 345 2213612
    Kontakt per E-Mail: