Schimmel, organische Luftschadstoffe in Innenräumen und Fogging
Schimmelpilze, deren Sporen und/oder andere Schimmelpilzbestandteile werden über die Luft eingeatmet und können bei Personen eine Allergie hervorrufen. In seltenen Fällen können Schimmelpilze zu Infektionen führen.
Da eine Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilze in Innenräumen nicht ausgeschlossen werden kann, sollten aus Gründen der Gesundheitsvorsorge die Schäden, möglichst im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Mieter bzw. Mieterin und Vermieter bzw. Vermieterin rasch behoben werden.
Scheitert eine Einigung zwischen Mieter bzw. Mieterin und Vermieter bzw. Vermieterin und erfolgt trotz schriftlicher Aufforderung keine Mängelbeseitigung, hilft der Fachbereich Gesundheit Team Hygiene, weiter. Dabei erfolgt eine Beratung und Materialprobenentnahme sowie gegebenenfalls eine schriftliche Mitteilung an den Eigentümer bzw. der Eigentümerin.
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Schimmel in Innenräumen entnehmen.
Darüber hinaus haben auch gesundheitliche Beschwerden zugenommen, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in bestimmten Räumen oder Gebäuden stehen. Immer häufiger wird die Ursache in der Vielzahl an organischen Verbindungen vermutet, die in Innenräumen nachgewiesen werden können.
Das Merkblatt Innenraumluftschadstoffe und Fogging gibt einen Überblick über mögliche Schadstoffe, über ihre Quellen und über Maßnahmen zur Verringerung der Belastung.
Die Gebühren entsprechen der Allgemeinen Gebührenordnung und dem Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt und betragen bei Schimmelbefall ca. 60 bis 70 Euro und bei Innenraumluftschadstoffbestimmungen ca. 200 Euro.
Niemeyerstraße 1
06110 Halle (Saale)
Mo: nach Vereinbarung
Di: nach Vereinbarung
Mi: nach Vereinbarung
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