Stadttaubenmanagement
Im Rahmen des Stadttaubenmanagenents soll der Bestand an verwilderten Stadttauben im Stadtgebiet Halles reduziert werden. Dabei helfen Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern, wo Tauben vermehrt auftreten.
Des Weiteren sollen Taubenschläge eingerichtet werden, um tierschutzgerecht den Bestand verwilderter Haustauben zu reduzieren.
Wenn Sie Taubenbefall feststellen, beachten Sie folgendes:
- Grundsätzlich sind der Grundstückseigentümer/die Grundstückseigentümerin, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer und Besitzerinnen von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln zur Bekämpfung verwilderter Tauben verpflichtet.
- Sie haben den Taubenbefall unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bereich der Befall aufgetreten ist.
Die Kosten für die Schädlingsbekämpfung trägt der Grundstückseigentümer/die Grundstückseigentümerin.
unverzüglich, bei Vorlage aller notwendigen Informationen
Für die Bearbeitung der Meldungen über ein vermehrtes Auftreten von verwilderten Stadttauben sowie für die Prüfung zur Einrichtung eines Taubenschlags sind folgende Angaben notwendig:
- Standortangabe (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
- Name des Eigentümers, Verwalters oder Vermieters, sofern der bekannt ist
Taubenbefall liegt bei einem mehrfachen, nicht nur vorübergehenden gehäuftem Auftreten verwilderter Tauben vor.
- formlos
- Die entsprechenden Informationen können telefonisch, per E-Mail oder per Post gemeldet werden.
Kreuzerstraße 12
06132 Halle (Saale)
+49 345 2213615
Mo: nach Vereinbarung
Di: nach Vereinbarung
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Sachbearbeiterin Tierschutz
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