Kinderrechte-Lernpfad
Was ist der Kinderrechte-Lernpfad?
Die Tafeln bieten Kindern wie Erwachsenen einen interaktiven Zugang zu kinderrechtlichen Themen, sind optisch ansprechend, didaktisch versiert, spielerisch und lebensraumnah. Zugleich bieten sie eine unaufwändige Möglichkeit, Engagement für die Interessen und Rechte von Kindern im öffentlichen Raum sichtbar zu machen.
Ziel ist es, ein Zeichen für Kinderrechte zu setzen und für das Thema zu sensibilisieren, indem ein dauerhafter Zugang zu den Lerninhalten ermöglicht wird, der verschiedene Altersgruppen anspricht.
Entdecke die faszinierende Welt der Kinderrechte! Mach mit und werde aktiv! Unser Lernpfad mit 10 spannenden Stationen lädt dich ein, mehr über deine Rechte zu erfahren.
weitere Informationen zur Eröffnung des Kinderrechte-Lehrpfades am 13. März 2025
Actionbound - digitales, interaktives Angebot zum Kinderrechte-Lernpfad
Den Kinderrechte-Lernpfad haben wir mit einem digitalen bzw. interaktiven Angebot ergänzt. Es gibt bei „Actionbound“ einen Bound namens Kinderechte Lernpfad Halle (Saale).
Im Startguide könnt ihr euch den QR-Code scannen, die Actionbound-App herunterladen und starten.
Der Lernpfad im Überblick und Patenschaften
Im Folgenden gibt es einen Überblick wo die einzelnen Stationen zu finden sind. Für die einzelnen Stationen besteht die Möglichkeit, eine ehrenamtlichen Patenschaft zu übernehmen. Mit einer Patenschaft geht man keine Verpflichtung ein. Jedoch ist die Stadt Halle (Saale) sehr dankbar für diese Unterstützung, um Hinweise zu den Stationen entgegenzunehmen und Feedback zum Lernpfad insgesamt zu erhalten. Darüber hinaus können die Paten regelmäßig nach dem Zustand der Schilder schauen.
Hier gibt es das aktuelle Faltblatt der Kinderrechte-Lernpfades zum Herunterladen.
Druckexemplare gibt es im Kinder- und Jugendbüro auf Nachfrage unter kinderrechte@halle.de.
Für die Beschreibungen der einzelnen Artikel wurde auf die Kinderrechte-Seite des Deutschen Kinderhilfswerks (www.kindersache.de) zurückgegriffen.
Übersicht der Stationen
Die erste Station befindet sich hinter dem zentralen Sitz der Stadtverwaltung, hinter dem Ratshof, im Hof des Jenastifts und stellt den Artikel 2 der Kinderrechtskonvention vor.
Ort: Gustav-Anlauf-Straße 7
Thema: Alle Kinder haben die gleichen Rechte
Artikel 2:
Die Kinderrechte gelten für jedes Kind, ganz egal aus welchem Land es kommt, in welchem Land es lebt, welche Hautfarbe es hat, welches Geschlecht es hat, welche Sprache es spricht, welcher Religion es angehört, ob es eine Behinderung hat, ob es arm oder reich ist oder wer seine Eltern sind und was sie machen.
Die Franckeschen Stiftungen sind für zahlreiche Bildungsangebote, historische Sammlungen und Ausstellungen europaweit bekannt. Aus diesem Grund findet sich vor dem Bewegungshaus der Franckeschen Stiftungen am Haus 33 die Tafel zu dem Kinderrecht auf Bildung.
Ort: Franckeplatz 1, Haus 33
Thema: Recht auf Bildung
Artikel 28:
Alle Kinder haben ein Recht darauf, zu lernen. Alle Kinder auf der Welt sollen mindestens die Grundschule besuchen. Die Grundschule soll kostenlos sein. Alle Länder entwickeln Möglichkeiten, dass Kinder auch danach noch kostenlos in die Schule gehen können und später einen Beruf erlernen können. Die gute Ausbildung von Kindern ist ein wichtiges Ziel und soll in jedem Land gefördert werden. Die Länder sollen sich gegenseitig unterstützen, die Bildung von Kindern auf allen Teilen der Erde zu verbessern. Ein großes Ziel dabei ist, dass alle Menschen auf der Welt lesen und schreiben können.
Mitten in der Altstadt liegt der Spielplatz Schülershof, auf dem Spielmöglichkeiten wie ein mehrstöckiges Holzhäuschen, eine Rutsche und Sandkasten zu finden sind. Hier befindet sich die Station zum Recht von Kindern auf Schutz vor Gewalt.
Ort: Schülershof 2
Thema: Recht auf Schutz vor Gewalt
Artikel 19:
Jedes Kind hat das Recht, vor jeder Form von Gewalt geschützt zu werden. Dafür sind die Länder verantwortlich. Es ist verboten, Kinder zu schlagen, zu misshandeln, zu vernachlässigen oder zu Dingen zu zwingen, die ihnen schaden. Sollte ein Kind Gewalt erfahren, müssen ausgebildete Erwachsene für das Kind da sein und dafür sorgen, dass das nicht wieder passiert und dass das Kind geschützt wird.
Seit der Eröffnung im Jahr 2015 wird auf dem Lyonel-Feininger-Gymnasium nicht nur schulisches Wissen vermittelt, sondern auch die Ausbildung der Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen gefördert. Auf dem Schulhof an der Holzhütte mit der Spielausleihe befindet sich eine Tafel mit dem Kinderrecht, die eigenen Rechte zu kennen.
Ort: Gutjahrstraße 1
Thema: Recht, meine Rechte zu kennen
Artikel 42:
Die Kinderrechte sollen alle Erwachsenen und alle Kinder kennen. Dafür müssen die Länder sorgen.
Das größte Planetarium Sachsen-Anhalts begeistert Besucher mit beeindruckenden Programmen und Veranstaltungen, bei denen Wissen über das Universum mithilfe moderner Technologien vermittelt wird. Am Fußweg direkt neben der IGS am Planetarium befindet sich die Tafel, welche sich mit dem Recht auf Medien und Information auseinandersetzt.
Ort: Holzplatz 5
Thema: Recht auf Medien & Information
Artikel 17:
Kinder haben ein Recht, Medien zu nutzen. Das Land muss sicherstellen, dass es besondere Medienangebote für Kinder gibt, denn für die Entwicklung von Kindern können Medien eine wichtige Rolle spielen. Die Länder sollen dafür international zusammenarbeiten. Sie sollen auch Kinder berücksichtigen, die einer Minderheit angehören, also zum Beispiel eine andere Sprache sprechen als die meisten in dem Land lebenden Menschen. Das Land muss Kinder aber auch vor Inhalten schützen, die ihnen Angst machen oder gefährlich sein können. Dafür sollen die Länder Gesetze und Regeln für die sichere Benutzung von Medien machen.
Das Salinemuseum informiert über die lange Tradition der Salzgewinnung in Halle (Saale). Hier wurde die nächste Tafel vor dem Salinemuseum installiert, welche über das Recht von Kindern auf Spiel, Freizeit und Erholung informiert.
Ort: Mansfelder Straße 52
Thema: Recht auf Spiel, Freizeit & Erholung
Artikel 31:
Jedes Kind hat das Recht, sich auszuruhen, zu spielen und freie Zeit zu haben. Außerdem hat jedes Kind das Recht, am Kulturleben teilzunehmen oder auch selbst Kunst zu machen. Die Möglichkeiten hierfür müssen die Länder schaffen, die den Vertrag über die Kinderrechte unterschrieben haben.
In der Nähe der Saalepromenade befindet sich der Spielplatz Würfelwiese, der mit seinem Klettergerüst in Form eines alten Schiffes Kinder aller Altersklassen begeistert. Außerdem findet sich hier eine weitere Kinderrechte-Tafel, die über das Recht aller Kinder auf Gesundheit informiert.
Ort: An der Schleuse 1
Thema: Recht auf Gesundheit
Artikel 24:
Jedes Kind hat das Recht, so gesund wie möglich zu sein. Es hat auch das Recht, wenn es krank ist, zum Arzt oder einer Ärztin zu gehen oder im Krankenhaus behandelt zu werden. Dafür müssen die Länder, die die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben haben, sorgen.
Das Design des Spielplatzes Thaliawiese erinnert mit den feuerroten Klettergerüsten an einen Vulkan, der Kindern viele Spielmöglichkeiten bietet. Hier befindet sich auch die nächste Station des Lernpfades, die auf das Recht auf Privatsphäre aufmerksam macht.
Ort: Harz 11
Thema: Recht auf Privatsphäre
Artikel 16:
Jedes Kind hat ein Recht auf Privatsphäre. Das gilt für sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seine Briefe oder E-Mails oder auch sein Handy. Dasselbe gilt auch für die Ehre des Kindes: Niemand darf über ein Kind Behauptungen verbreiten, die dem Kind schaden können. Es muss Gesetze in jedem Land geben, die das Recht auf Privatsphäre und Ehre von Kindern schützen.
Der Spielplatz Stadtpark bietet neben Klettermöglichkeiten und Rutschen auch barrierefreie Spielmöglichkeiten, damit alle Kinder dort spielen können. Aus diesem Grund wurde hier die Tafel mit dem Recht auf Förderung bei einer Behinderung installiert.
Ort: Straße der Opfer des Faschismus
Thema: Recht auf Förderung bei einer Behinderung
Artikel 23:
Alle Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung haben das Recht auf ein menschenwürdiges und erfülltes Leben. So wie alle anderen Kinder auch. Kinder mit Behinderung sollen dabei unterstützt werden, so selbstständig wie möglich leben zu können und Teil der Gemeinschaft zu sein. Kinder mit Behinderung haben das Recht auf Betreuung und Unterstützung, damit sie sich so gut wie möglich entwickeln und entfalten können. Die Länder arbeiten zusammen und tauschen Informationen und Wissen aus, damit Kinder mit Behinderung eine bessere Gesundheitsvorsorge und Betreuung bekommen.
Im Kinder- und Jugendbüro der Stadt Halle (Saale) dreht sich letztendlich alles um die Kinderrechte sowie um die Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Stadtgeschehen. Aus diesem Grund wird hier das Recht auf Beteiligung präsentiert.
Ort: Hansering 20
Thema: Recht auf Beteiligung
Artikel 12:
Kinder haben das Recht, zu allen Dingen, die sie betreffen, ihre eigene Meinung zu sagen. Die Erwachsenen müssen die Meinung der Kinder berücksichtigen. Besonders, wenn ein Kind an einem Gerichtsverfahren beteiligt ist, hat es das Recht, dass seine Meinung berücksichtigt wird.