Bau- und Abbruchabfälle
Dazu gehören z.B.:
- Bauschutt (Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik)
- Fenster, Türen
- Abbruchholz
- Boden und Steine
- Dämmmaterial
- gemischte Bau- und Abbruchabfälle
Bau- und Abbruchabfälle sind getrennt voneinander und von anderen Abfällen zu halten und zu entsorgen. Verwertbare Bau- und Abbruchabfälle sind zugelassenen Recyclinganlagen zuzuführen.
Abfälle von künstlichen Mineralfasern sind staubdicht in reißfesten Kunststoffbeuteln oder in staubdicht geschlossenen Gewebesäcken getrennt zu verpacken.
Asbesthaltige Abfälle sind bereits am Anfallort getrennt von anderen Abfällen zu halten. Sie sind staubdicht in zugelassenen, gekennzeichneten Asbest-Big Bags zu verpacken.
Hinweis 1:
Beim Umgang mit Asbest ist im Sinne des Gesundheitsschutzes besondere Vorsicht walten zu lassen. Entsprechend des Regelwerkes TRGS 519 dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nur von Personen mit entsprechender Sachkenntnis durchgeführt werden. Mit dem Transport sollten Sie nur Unternehmen beauftragen, die über eine Einsammel- und Transportgenehmigung verfügen.
Näheres erfahren sie unter „Umgang mit Asbest im privaten Bereich“ bei www.hws-halle.de oder unter 0345 581- 4100.
Hinweis 2:
Entsorgungsmöglichkeiten:
Überlassungspflichtige Bau- und Abbruchabfälle sind über zu bestellende Container der HWS gebührenpflichtig entsorgen zu lassen. Hier die Telefonnummer zur Bestellung eines Containers: 0345 581- 4100. Kleinmengen bis 1 m³ können an den Wertstoffmärkten der HWS gebührenpflichtig abgegeben werden.