Kunststoff- und Metallabfälle
Das „Wie“ dieser Wertstofferfassung soll in einem „Wertstoffgesetz“ geregelt werden. Leider wurde dieses Ziel, Regelungen zur gemeinsamen Erfassung mit Verpackungsabfällen in einer einheitlichen Wertstoffsammlung zu treffen und die Produktverantwortung der Hersteller auf diese stoffgleichen Nichtverpackungen zu erweitern, bisher nicht erreicht. Diese anhaltende Planungsunsicherheit führt dazu, dass es weder einen Markt noch wirtschaftlich tragfähige Recyclingmöglichkeiten für die Mischkunststoffe unterschiedlichster Art und Qualität gibt.
Vor diesem Hintergrund hält die Stadt zunächst an der thermischen Verwertung dieser Kunststoffabfälle fest, d.h. sie können weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden.
Darüber hinaus können Kunststoff- und Metallabfälle an den Wertstoffmärkten der HWS abgegeben werden.
Was gehört zu den sogenannten „stoffgleichen Nichtverpackungen“?
Kunststoffabfälle:
aus Kunststoff bestehende
- Gießkannen, Eimer, Einkaufskisten
- Plasteschüsseln und -geschirr
- Kugelschreiber
- Toilettendeckel
- Kinderspielzeug
Metallabfälle:
- Kuchenbleche
- Metallschränke und -regalträger
- Ofenrohre
- Zinkbadewannen
- Regenfässer
- Metallbettgestelle
- Eimer, Töpfe, und Schüsseln
- Fahrräder, Kinderroller und Schubkarren ohne Bereifung
Hinweis:
Überlassen Sie Ihre Metallabfälle der Stadt. Die erwirtschafteten Erlöse fließen in die Kalkulation der Abfallgebühren ein und können diese somit stabil halten.
Entsorgungsmöglichkeiten:
Metallabfälle können an den Wertstoffmärkten der HWS gebührenfrei abgegeben werden. Bei der Anlieferung von Kunststoffabfällen ist der ersten Kubikmeter gebührenfrei.