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  • Schadstoffhaltige Haushaltsabfälle und Altmedikamente

    Schadstoffhaltige Haushaltsabfälle sind Abfälle, die organische und anorganische Stoffe in gesundheits- oder umweltgefährdender Konzentration enthalten. Es sind Abfälle, die wegen ihrer Gesundheits- oder Umweltgefährlichkeit getrennt zu erfassen, zu behandeln und zu entsorgen sind.

    Zu den Schadstoffen gehören insbesondere:

    • Lösemittel,
    • Säuren, Laugen, Salze, 
    • Fotochemikalien,
    • Pflanzen- und Holzschutzmittel,
    • ölhaltige Abfälle und Schmierfette,
    • Speiseöle und -fette,
    • Farben, Druckfarben, Lacke, 
    • Klebestoffe und Kunstharze,
    • Putz-, Möbelpflege- und Reinigungsmittel,
    • Autopflege- und Frostschutzmittel, 
    • schadstoffhaltige Verpackungen der genannten Stoffe (PU-Schaumdosen), 
    • Batterien und Akkumulatoren, 
    • Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle (Altöl).

      

    Hinweis:

    Viele Produkte, die Schad- und Gefahrstoffe enthalten, sind gekennzeichnet. Achten Sie auf die Symbole und Sicherheitshinweise auf der Verpackung. Schadstoffe dürfen nicht im Restmüll entsorgt werden.

    Entsorgungsmöglichkeiten:

    Schadstoffhaltige Haushaltsabfälle und Altmedikamente werden -möglichst in der Originalverpackung-  an der Schadstoffannahmestelle der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH in der Äußeren Hordorfer Straße 12 und am Schadstoffmobil angenommen. Die Abgabe von Gebindegrößen bis 25 Liter erfolgt gebührenfrei.

    Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle unterliegen einer gesetzlichen  Rücknahmepflicht und sind daher dem Handel zurückzugeben. Bitte bewahren Sie beim Kauf von Motor-und Getriebeölen Ihren Kaufbeleg auf und bringen Sie die Reste möglichst in der Originalverpackung zum Handel zurück. Im Kaufpreis sind die Kosten der Entsorgung bereits enthalten. 

    Die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH nimmt diese Abfälle nur kostenpflichtig in der Schadstoffannahmestelle an und nicht am Schadstoffmobil. 

    Batterien (auch Starterbatterien) werden ebenfalls über den Handel zurückgenommen. Auch an den Wertstoffmärkten können Batterien abgegeben werden.
    Starterbatterien nehmen nur die Schadstoffannahmestelle und das Schadstoffmobil an. Die HWS ist kein rücknahmepflichtiger Händler und erstattet deshalb kein Pfand. 

    Hersteller und Vertreiber von Verpackungen mit schadstoffhaltigen Inhalten wie z.B. PUR-Schaumdosen sind verpflichtet, diese unentgeltlich zurückzunehmen.