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  • Sperrmüll

    Unter Sperrmüll versteht man Abfall, der selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung auf Grund seiner Ausmaße, seiner Sperrigkeit, seines Gewichtes oder seiner Materialbeschaffenheit nicht in die Restmüllbehälter passt, diese beschädigen würde oder das Entleeren erschweren könnte.

    Dazu zählen insbesondere:

    • sperrige Möbel wie Schrankwände, Küchenmöbel, Sessel und Stühle, Truhen, Regale, Bettgestelle
    • Matratzen, Teppiche, Teppichböden
    • Fahrräder, Dreiräder, Roller, Kinderwagen 
    • Koffer (ohne Inhalt), Bügelbretter, Gardinenstangen, Leitern und Ähnliches

    Nicht dazu gehören u. a. Linoleum, Elektroaltgeräte und in Säcken, Kartons oder anderen Behältnissen verpackte Kleinteile.

    Entsorgungsmöglichkeiten:

    Sperrmüll wird einmal jährlich bis zu einer Menge von max. 2 m³ pro im Haushalt lebender Person auf Bestellung mit der Sperrmüllabrufkarte gebührenfrei abgeholt.

    Sperrmüllabrufkarte online ausfüllen 

    Für größere Mengen Sperrmüll und für Gegenstände, die größer als 2,20 m x 1,50 m x 0,75 m oder schwerer als 70 kg sind und für häufigere Entsorgungen ist die Abholung von Sperrmüll auf schriftlichen Antrag bei der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH (HWS) gebührenpflichtig.

     Sperrmüll kann vom Abfallbesitzer auch an den Wertstoffmärkten der HWS abgegeben werden, wobei der erste Kubikmeter gebührenfrei ist.