Verpackungsabfälle
Gelbe Tonne
Was darf in die gelbe Tonne?
Verpackungen aus Kunststoff
- Behälter für Lebensmittel (z.B. Margarinebecher, Joghurtbecher)
- Behälter für Spül-, Wasch- und Körperpflegemittel (z.B. Shampooplasteflaschen, Waschmitteltüten)
- Folienbeutel und Folientragetaschen
- Obst- und Gemüseverpackungen
- Verpackungsfolie
- Styropor
Verpackungen aus Verbundstoffen (beschichtete Verpackungen aus verschiedenen Materialien)
- Getränke- und Milchverpackungen (Tetra Paks)
- Vakuumverpackungen (z.B. für Kaffee)
- folienbeschichtete Verpackungen (z.B. für Gefrierware, Puddingpulver)
Verpackungen aus Weißblech oder Aluminium
- Konserven- und Getränkedosen
- Schraubdeckel und Flaschenverschlüsse
- Alu-Schalen, Aluminiumfolie
- restentleerte Spraydosen
Verpackungen aus Holz, Kork, Baumwolle, Jute u.ä.
- Holzkisten
- Baumwollnetze
Hinweis:
Die Verpackungen müssen nicht ausgewaschen, sondern nur restentleert sein.
Glascontainer
Was darf in die Glascontainer?
Flaschen und Gläser
- Getränkeflaschen
- Konservengläser, Marmeladengläser, Senfgläser
- Pharmazeutische Glasbehälter
- sonstiges Verpackungsglas
Nicht in die Glascontainer gehören Porzellan, Keramik, Trinkgläser, Bleikristall, Fensterglas, Spiegelglas, Autoscheiben sowie Lampen.
Hinweis:
Wichtig ist die sorgfältige Trennung des Glases nach den Farben weiß, braun und grün. Andersfarbiges Behälterglas (z.B. blaues oder rotes Glas) gehört in den Container für Grünglas. Vor dem Einwurf bitte Deckel und Verschlüsse entfernen und separat entsorgen. Beachten Sie bitte auch die Einwurfzeiten Montag bis Samstag von 7 bis 19 Uhr.
Papiertonne
Was darf in die Papiertonne?
Verpackungen aus Papier und Pappe
- Kartonagen
- Papiertüten
Diese Verpackungen können gemeinsam mit anderem Altpapier über die Papiertonne entsorgt werden (siehe Abschnitt „Altpapier“).
Weitere Entsorgungsmöglichkeiten:
Verpackungen können darüber hinaus an den drei Wertstoffmärkten der HWS abgegeben werden.
Für Umverpackungen können Sie auch die Rückgabemöglichkeiten in den Handelseinrichtungen (meist im Kassenbereich) nutzen. Umverpackungen werden zusätzlich zu Verkaufsverpackungen verwendet und sind oft für den Transport der Waren zur Wohnung entbehrlich.
Transportverpackungen erleichtern den Transport von Waren und bewahren diese auf dem Transport vor Schäden. Sie sind nach Gebrauch vom Händler zurückzunehmen. Sie haben das Recht vom Lieferanten einer Ware zu verlangen, dass er die Transportverpackung gleich nach der Anlieferung wieder mitnimmt.
Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen mit schadstoffhaltigem Inhalt sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass sie nach Gebrauch restentleert in zumutbarer Entfernung unentgeltlich zurückgegeben werden können. Zu diesem Zweck müssen sie den Endverbraucher durch deutlich erkennbare und lesbare Schrifttafeln in der Verkaufsstelle - und im Versandhandel durch andere geeignete Maßnahmen - auf die Rückgabemöglichkeit hinweisen.