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  • Baden in der Saale

    Vom Baden wird abgeraten!


    Die Saale ist ein Fließgewässer, welches vom Schiffsverkehr, für den Rudersport sowie zur Erholung und Freizeitgestaltung genutzt wird. Das Wasser der Saale wird aber auch für Wasserentnahmen der Industrie und als Vorfluter für die Abwasserableitung (von Kläranlagen) benötigt.    

    In den letzten Jahren haben sich durch die heißen Sommermonate und die eingeschränkte Reisefreiheit durch das Corona-Virus entlang der Saale einige wilde Badestellen etabliert.

    Die Benutzung der Fließgewässer zum Baden ist wasserrechtlich als Gemeingebrauch geregelt, so dass die Benutzung grundsätzlich eigenverantwortlich erfolgt (§ 29 Abs. 1, S. 1 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) i.V. m. 25 S. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)).

    Die Saale ist kein Badegewässer und erfüllt auch nicht die qualitativen Anforderungen an ein Badegewässer gemäß der Verordnung.

    Insbesondere nach starken Regenereignissen oder langanhaltenden Niederschlägen kann die Keimbelastung in der Saale stark ansteigen. Ursache ist die Mischwasserkanalisation. Die Kläranlagen sind auf einen maximalen Zufluss limitiert. Übersteigt die ankommende Abwassermenge die Leistung der Kläranlage oder des Kanalnetzes, muss das Wasser abgeschlagen oder gespeichert werden. Im Überlastungsfall wird das verdünnte Abwasser in die Vorflut (Saale) entlastet.

    Aus diesem Grund rät die Stadtverwaltung vom Baden in der Saale ab!

    Stellungnahme des FB Gesundheit

     

    Adresse:
    Team Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2214678
    Fax: +49 345 2214667

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
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    So: geschlossen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.