Magnetangeln
Magnetangeln wird in Deutschland immer mehr zur Freizeitbeschäftigung. Dabei handelt es sich um einen starken Magneten, welcher an einer Schnur befestigt wird. Diese Konstruktion wird dann meistens von einer Brücke aus in ein Gewässer getaucht und am Grund langgezogen.
Der Gewässeruntergrund und die Uferbereiche sind sensible Ökosysteme. Die im Gewässer lebenden Pflanzen und Tiere können durch das Ziehen des Magnetes negativ beeinflusst werden. Besonders während der Laichzeiten von Fischen und Brutzeiten von Vögeln ist dieser Eingriff bestandschädigend. Weiterhin können Krankheiten von einem Gewässer in das andere Gewässer übertragen werden.
In Naturschutzgebieten sind gemäß Paragraf 23 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes alle Handlungen, die zur Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Schutzgebietes führen, in Verbindung mit der jeweiligen Schutzgebietsverordnung, zu unterlassen. Auch Natura 2000-Gebiete, welche sich aus Flora-Fauna-Habitat und Vogelschutzgebieten zusammensetzen, sind sehr sensible Gebiete. Hier dürfen keine Handlungen durchgeführt werden, die zur Verschlechterung des Lebensraumes führen können.
Weiterhin sind die Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Nach Paragraf 14 Abs. 3 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Nachforschungen, insbesondere nach Kulturdenkmalen, durch die untere Denkmalschutzbehörde genehmigungspflichtig. Sachen, die im Wasser gefunden werden, können archäologische oder bauarchäologische Bodenfunde darstellen. Diese sind der unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen. Bewegliche Kulturdenkmale, welche herrenlos sind, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes. Wenn die Sachen einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben, kann eine angemessene Belohnung in Geld gewährt werden.
Durch das Magnetangeln können auch gefährliche Gegenstände zutage treten. Dazu gehören beispielsweise Kriegswaffen, Handgranaten, Munition und vieles mehr. Im zweiten Weltkrieg wurden diese Sachen oft von Brücken in die Gewässer geworfen, um sich dieser zu entledigen. Damit wird das harmlose Hobby zur Lebensgefahr für den Magnetangler! Es ist umgehend die Polizei unter 110 anzurufen. Diese wird den Kampfmittelbeseitigungsdient informieren. Nimmt man solche Funde mit nach Hause, macht man sich strafbar.
Oft werden beim Magnetangeln Schrottgegenstände aus den Gewässer gefischt, welche für den Angler nicht von Bedeutung sind. Dieser Schrott ist eigenverantwortlich zu entsorgen.
Die Gegenstände, welche der Magnetangler mitnimmt, dürfen einen Wert von 10 Euro nicht überschreiten. Gemäß Bürgerliches Gesetzbuch Paragraf 965 sind die weiteren Sachen dem Fundbüro zu übergeben. Wer das nicht macht, kann wegen Fundunterschlagung angezeigt werden.
Für das Magnetangeln sind die Zustimmung des Gewässereigentümers sowie eine verbindliche Erklärung des Kampfmittelräumungsdienstes, wonach in dem Gewässer jegliche Gefährdung durch explosive Stoffe ausgeschlossen werden, vorzulegen. Erst dann kann bei der Abteilung Denkmalschutz ein Antrag auf denkmalrechtliche Zustimmung gestellt werden. Weiterhin ist ein Sachkundenachweis hinsichtlich der Befähigung zum Erkennen archäologischer Kulturdenkmale beizufügen.
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
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Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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