Überschwemmungsgebiet Saale
Festsetzungsverfahren
(Öffentliche Auslegung vom 23.09.2024 bis einschließlich 24.10.2024 - Einwände bis 08.11.2024 möglich)
Für das Gewässer Saale von Klein Rosenburg (km 4+528) bis Landesgrenze zu Thüringen (km 184+500) soll zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden.
Als Überschwemmungsgebiet werden gemäß dem Wassergesetz (§ 76 Abs. 2 WHG) Flächen festgesetzt, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist (HQ 100). Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt stellt die Überschwemmungsflächen dem Landesverwaltungsamt als Grundlage für die Erarbeitung und Visualisierung der Gebietskarten zur Verfügung. Die Ermittlung erfolgt im Ergebnis einer hydrodynamischen Modellierung und gibt die tatsächliche Situation wieder, die sich bei einem Hochwasser (HQ 100) einstellen würde.
Ab dem 23.09.2024 bis einschließlich 24.10.2024 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Verordnungsentwurf und die Überschwemmungsgebietskarten im Landesverwaltungsamt einzusehen:
Landesverwaltungsamt
Dessauer Str. 70
Zimmer 251
06118 Halle (Saale)
Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr,
Freitag und vor gesetzlichen Feiertagen von 09.00 bis 12.00 Uhr.
Der Verordnungsentwurf sowie die Grenzen des Überschwemmungsgebietes können mit Beginn der Auslegung auch auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes unter folgender Adresse abgerufen werden:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete
Damit Bürger, die nicht über einen Internetzugang verfügen, ebenfalls die Möglichkeit haben den Verordnungsentwurf einzusehen, wurde der kreisfreien Stadt Halle (Saale) ein Link, unter welchem die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stehen, übermittelt.
Die bereitgestellten Daten werden bei der
Stadt Halle (Saale)
im Foyer
Neustädter Passage 18
06112 Halle (Saale)
Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Sollte es zum Zeitpunkt der Auslegung des Entwurfs zu Einschränkungen des Zugangs zu Verwaltungsgebäuden kommen, ist zu beachten, dass die Einsichtnahme ggf. nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen kann.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis spätestens
zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich zum
Freitag, den 08.11.2024, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Oberen Wasserbehörde (Landesverwaltungsamt) äußern.
Wegweiser
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.