Energieeffizente Straßenbeleuchtung
Die Beleuchtung öffentlicher Verkehrsflächen ist eine kommunale Aufgabe im Sinne der Daseinsvorsorge. Die Pflicht zur Straßenbeleuchtung ist im Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA) Art. 2 Abs. 2 Pkt. 3 festgelegt. Grundsätzlich sind öffentlich gewidmete Straßen, Wege und Plätze zu beleuchten, soweit es im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erforderlich ist und einzelne Gesetze die Verpflichtung hierzu ausdrücklich begründen.
Die Stadt Halle (Saale) hat im Februar 2011 den Betrieb und die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung vertraglich an die SHS Energiedienste GmbH vergeben. Seit 2017 ist das Geschäftsfeld Straßenbeleuchtung und alle aus dem Beleuchtungsvertrag resultierenden Verpflichtungen von der SHS Energiedienste GmbH auf die EVH GmbH übergegangen. Der Vertrag hat insgesamt eine Laufzeit von 15 Jahren. Er verpflichtet, über die Vertragslaufzeit Maßnahmen zum Betrieb, zur Instandsetzung, zur Erneuerung sowie zur Erhöhung der Energieeffizienz der Beleuchtungsanlagen durchzuführen.
Die energieeffiziente Umrüstung der Straßenbeleuchtung wird im Rahmen von Umbau-, Sanierungs- und Wartungsarbeiten kontinuierlich umgesetzt. Die Vorteile energieeffizienter Leuchtmittel werden folglich im Rahmen der „Sowieso - Arbeiten“ an Straßenlaternen und bei Straßenverkehrsprojekten berücksichtigt. Durch Verwendung von Dämmerungsschaltern wird eine Optimierung der Einschaltzeiten erreicht.
Zum Zeitpunkt, zu dem der Beleuchtungsvertrag geschlossen wurde, war die rasante Entwicklung der Leuchtdioden (LED)-Technologie nicht absehbar, sodass im Vertrag keine expliziten Regelungen dazu enthalten sind. Dennoch haben inzwischen über 1.800 LED-Straßenlampen im Stadtgebiet Einzug gefunden. Der Umbau von Bestandsanlagen auf LED-Technologie ist dabei jedoch nicht in allen Fällen technisch und wirtschaftlich sinnvoll (Beispiele: Hochmasten im Bereich Riebeckplatz, Hochstraße oder Beleuchtungsanlagen mit sehr großen Mastabständen).
Die noch in 2010 vorhandenen 8.258 Quecksilberhochdrucklampen, sind mittlerweile vollständig aus dem Stadtbild verschwunden. Den größten Anteil der Straßenbeleuchtung machen aktuell mit über 90 Prozent die Natriumhochdrucklampen aus.
Am 1. September 2018 trat die letzte Stufe der EU-Gesetzgebung zum Verbot von Halogenlampen in Kraft. Das bedeutet, dass sie für den Weiterverkauf auf dem europäischen Markt nicht mehr hergestellt oder importiert werden können, verbleibende Lagerbestände dürfen jedoch noch verkauft werden.
Mit Auslaufen des Beleuchtungsvertrages 2025 sind also u. a. auch die ca. 550 Halogenlampen durch energieeffiziente Beleuchtung ersetzt. Bei neuer Vertragsschließung wird das Kriterium des Ökostrombezugs für Straßenbeleuchtung im Beleuchtungsvertrag aufgenommen und damit die Straßenbeleuchtung auf Ökostrom umgestellt.
Neben der Energieeffizienz und dem Ökostrombezug bildet auch das Kriterium der Lichtverschmutzung (dauernde Abwesenheit völliger Dunkelheit) durch künstlich erzeugtes Licht einen wichtigen Aspekt bei der Planung von Straßenbeleuchtung. Dafür kommen Leuchten zum Einsatz, die das Licht möglichst effizient und ausschließlich auf die zu beleuchtende Fläche lenken.
Ausgehend von einer bestehenden Nachfrage zur Beleuchtung von Wegen, Straßen und Plätzen für das Stadtgebiet hat der Stadtrat im April 2017 die „Konzeption für die Beleuchtung der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Halle (Saale)“ beschlossen. Dieses Beleuchtungskonzept gibt der Stadtverwaltung eine konzeptionelle Handhabe zur Entscheidungsfindung, welche Verkehrsflächen im Stadtgebiet zu beleuchten sind und ggf. in welchem Umfang tatsächlich eine Beleuchtung erfolgen kann.
Seit 2010 konnte durch vielfältige Maßnahmen der Energieverbrauch der Straßenbeleuchtung halbiert werden. Der Einsatz energieeffizienter Beleuchtungstechnik und einen geänderten Strommix reduzierte sich der CO2-Ausstoß für die Straßenbeleuchtung seit 2010 um 5.855 Tonnen was mehr als 75 Prozent entspricht (Stand 31.12.2018).
Begriffserklärung: Eine Lampe ist eine Einrichtung zur Erzeugung von Licht (=Lichtquelle). Das bekannteste Beispiel ist die Glühlampe. Eine Leuchte ist ein Gerät zur Verteilung, Filterung oder Umwandlung des von einer oder mehreren Lampen erzeugten Lichts. Sie umfasst alle zur Aufnahme, zur Befestigung, zum Schutz und zum Stromnetzanschluss der Lampen erforderlichen Teile und Hilfselemente, nicht aber die Lampen selbst. Ein Lichtpunkt ist der Begriff für eine Straßenleuchte, einschließlich einer oder mehrerer Lampen (=Lichtquellen).
Anforderungen an die Straßenbeleuchtung sind in der Norm DIN EN 13201 geregelt, die gemeinhin als aktueller Stand der Technik gilt. Sie trifft jedoch keine Aussage darüber, ob eine Straße zu beleuchten ist. Bei der technischen Ausführung ist darüber hinaus die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG zu beachten. Sie formuliert generelle Anforderungen an die Kennzeichnung und an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Licht gehört zu den im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erfassten Immissionen. Demnach liegen schädliche Umwelteinwirkungen dann vor, wenn sie "[...] nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeiführen."(§ 3 BImSchG). Zum Schutz des Menschen vor Lichtverschmutzung hat der Länderausschuss für Immissionsschutz eine "Richtlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" veröffentlicht, die jedoch nicht auf die Belange des Naturschutzes eingeht. Verbindliche Grenzwerte zur Lichtimmission stehen daher noch aus.
In den vergangenen Jahren wurde in die Straßenbeleuchtung deutlich mehr investiert, als für den reinen Substanzerhalt notwendig gewesen wäre. Trotz aller Anstrengungen haben die Investitionen zur Modernisierung der Straßenbeleuchtung ihren Preis.
Seit 2010 ist die Anzahl der Lichtpunkte im Stadtgebiet um ca.1.800 Lichtpunkte und der Lichtpunktpreis in Halle (Saale) um ca. 20 Prozent gestiegen. Wesentliche Gründe für die Zunahme der Lichtpunkte sind Sicherheits- und Lebensqualitätsaspekte. Die steigenden Umlagen, steigende Löhne und der steigende Erzeugerpreis bilden die maßgeblichen Gründe für die Preisentwicklung. Dieser Kostenzuwachs kann nicht mit den Energieeinsparungen der vergangenen Jahre kompensiert werden. Tendenziell ist auch weiterhin mit steigenden Kosten zu rechnen. Diese bilden die Kehrseite der Energieeinsparungen und Effizienzgewinne bei der Unterhaltung und müssen ihnen gegenübergestellt werden. Eine Amortisation ist aktuell bei Erneuerungsmaßnahmen einer Leuchte, je nach Ausgangslage, in fünf bis acht Jahren möglich. Energiepreise und Anschaffungskosten wirken dabei unmittelbar auf die Amortisation.
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