Betriebszeiten von Geräten und Maschinen
Die Verordnung legt die Betriebszeiten von 57 Geräten im Freien fest und die damit verbundenen Geräuschemissionen.
Tabelle über die Betriebszeiten
Geräte | Betriebszeiten werktags | Betriebszeiten sonntags/feiertags |
alle Geräte und Maschinen außer Nachfolgende | 07.00 - 20.00 Uhr | kein Einsatz möglich |
Freischneider* | 09.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr | kein Einsatz möglich |
Grastrimmer* | 09.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr | kein Einsatz möglich |
Laubsauger (Laubsammler)* | 09.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr | kein Einsatz möglich |
Laubbläser* | 09.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr | kein Einsatz möglich |
* Ausgenommen Geräte und Maschinen mit dem Umweltzeichen
Die Benutzung von Gartengeräten außerhalb dieser Betriebszeiten muss durch die Untere Immissionsschutzbehörde zugelassen werden. Zur Abwendung einer Gefahr für Mensch, Umwelt oder Sachgüter können die Geräte auch außerhalb der Betriebszeiten zum Einsatz kommen.
Adresse:
Team Untere Immissionsschutz-/Abfallbehörde
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2214673
Fax:
+49 345 2214667
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontaktperson:
Herr
Pleyer
Teamleiter Untere Immissionsschutz-/ Abfallbehörde
Teamleiter Untere Immissionsschutz-/ Abfallbehörde
Adresse:
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)
Raum:
11.07
Telefon:
+49 345 2214673
Fax:
+49 345 2214667
Kontakt per E-Mail: