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  • Betriebszeiten von Geräten und Maschinen

    In Deutschland gibt es Vorgaben über die Betriebszeiten von Geräten und Maschinen in Wohn-, Kleinsiedlungs-, Erholungs-, Kur- und Klinikgebieten. Diese Zeiten werden in der 32. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) geregelt. Damit wurde die Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliederstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen umgesetzt.

    Die Verordnung legt die Betriebszeiten von 57 Geräten im Freien fest und die damit verbundenen Geräuschemissionen.

    Tabelle über die Betriebszeiten

    Geräte Betriebszeiten werktags Betriebszeiten sonntags/feiertags
    alle Geräte und Maschinen außer Nachfolgende 07.00 - 20.00 Uhr kein Einsatz möglich
    Freischneider* 09.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr kein Einsatz möglich
    Grastrimmer* 09.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr kein Einsatz möglich
    Laubsauger (Laubsammler)* 09.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr kein Einsatz möglich
    Laubbläser* 09.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr kein Einsatz möglich

    * Ausgenommen Geräte und Maschinen mit dem Umweltzeichen

     

    Die Benutzung von Gartengeräten außerhalb dieser Betriebszeiten muss durch die Untere Immissionsschutzbehörde zugelassen werden.  Zur Abwendung einer Gefahr für Mensch, Umwelt oder Sachgüter können die Geräte auch außerhalb der Betriebszeiten zum Einsatz kommen. 

    Adresse:
    Team Untere Immissionsschutz-/Abfallbehörde
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2214673
    Fax: +49 345 2214667

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontaktperson: Herr Pleyer
    Teamleiter Untere Immissionsschutz-/ Abfallbehörde
    Adresse: Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Raum: 11.07
    Telefon: +49 345 2214673
    Fax: +49 345 2214667
    Kontakt per E-Mail: