Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld“ 15. Planänderung
Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH hat für das am 12. August 2020 zur Planfeststellung beantragte Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld, 15. Planänderung“ eine Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird gemäß § 7 Abs. 3 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) durchgeführt.
Planfeststellungsbehörde für das Verfahren ist die Landesdirektion Sachsen.
Mit Schreiben vom 11. Februar 2020 und 4. September 2023 hat die Stadt Halle (Saale) zum Ausbau des Flughafens Stellung genommen.
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
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Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Teamleiter Untere Immissionsschutz-/ Abfallbehörde
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