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  • Lärmaktionsplanung

    Die Stadt Halle (Saale) ist ein Ballungsraum im Sinne des § 47b Nr. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Aus diesem Grund sind in der Stadt Halle (Saale) alle Lärmarten also Straßenlärm, Schienenlärm (Eisenbahn und Straßenbahn) und Industrielärm zu kartieren. Nähere Informationen sind unter Lärmkartierung abrufbar.

    Anhand der erstellten Lärmkarten können Lärmschwerpunkte erfasst werden, um so Maßnahmen zur Lärmminderung zu erarbeiten. Solche Maßnahmen bestehen in der Regel aus verkehrsrechtlichen oder straßenrechtlichen Maßnahmen, indem beispielsweise ein lärmmindernder Fahrbahnbelag eingesetzt wird oder die Geschwindigkeit reduziert wird. Der Lärmaktionsplan stellt einen gesamtstädtischen Maßnahmenplan dar. Nach § 47d sind die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen und sofern erforderlich zu überarbeiten.

    Der Lärmaktionsplan der Stufe 2 vom Juni 2017 wurde nun auf Grundlage der Lärmkartierung der dritten Stufe fortgeschrieben. Im Ergebnis der Fortschreibung ist festzustellen, dass die Maßnahmen der zweiten Stufe überwiegend weiter zu verfolgen sind, da diese die Lärmschwerpunkte der Stadt abbilden. Daneben wurden zusätzliche Maßnahmen entwickelt, die insbesondere den Schutz der Nachtruhe sicherstellen können. Überdies wurden weitere sogenannte „Ruhige Gebiete“ ausgewiesen, die den Einwohnern der Stadt Halle (Saale) als Erholungsmöglichkeit dienen sollen.

    Der Lärmaktionsplan der Stufe 3 ist im Zusammenhang mit dem Plan der Stufe 2 zu verstehen, da dieser den Plan bewertet und ergänzt. Die öffentliche Bekanntgabe erfolgte am 6. Juli 2019 im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale). Die Einwohner der Stadt Halle (Saale) hatten im Sommer 2018 die Möglichkeit, Lärmminderungsvorschläge einzubringen.
     

     

    Adresse:
    Team Untere Immissionsschutz-/Abfallbehörde
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2214673
    Fax: +49 345 2214667

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    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.