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  • Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Halle

    Auf der Grundlage des § 47 Abs. 5  und 5 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.9.2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Gesetz vom  26.11.2010 (BGBl. I S. 1728), erfolgte die Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes 2011 „Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Halle“.

    Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend haben das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt unter Mitwirkung der Stadt Halle (Saale) den „Luftreinhalte- und Aktionsplan für den Ballungsraum Halle 2005“ fortgeschrieben.

    Der Entwurf 2011 des Luftreinhalteplans wurde in der Zeit vom 7. Februar 2011 bis 7. März 2011 in der Stadtverwaltung Halle (Saale), Hansering 15 zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

    Alle Einwände wurden durch das Landesamt für Umweltschutz geprüft und abgewogen.

    Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt hat den Luftreinhalteplan mit Wirkung zum 01.09.2011 in Kraft gesetzt. Die förmliche  Bekanntmachung im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte im August 2011. Die im Internet der Stadt Halle (Saale) hinterlegte Fassung des Luftreinhalteplans dient der Information und Orientierung aller Interessierten und Betroffenen.“

     

     

    Adresse:
    Team Untere Immissionsschutz-/Abfallbehörde
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2214673
    Fax: +49 345 2214667

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    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.