• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Risiko Elektrosmog

    Hochfrequente elektromagnetische Wellen - was verbirgt sich hinter diesem Begriff und wo treten sie auf?

    Elektromagnetische Wellen kann man sich als elektrische und magnetische Felder vorstellen, die den uns umgebenden Raum durchqueren. Das ist vergleichbar mit den Wasserwellen auf der Oberfläche eines Sees. Im Gegensatz zu den Wasser-Wellen benötigen elektromagnetische Wellen kein Trägermedium und sie bewegen sich mit Lichtgeschwindigkeit (ungefähr 300.000 Kilometer pro Sekunde). Zwischen den elektrischen und den magnetischen Erscheinungen besteht ein enger Zusammenhang. Elektromagnetische Wellen entstehen immer dann, wenn elektrische Ladungen beschleunigt werden. Die Gesamtheit aller elektromagnetischen Wellen wird als elektromagnetisches Spektrum bezeichnet. Dieses Spektrum reicht von den niederfrequenten und hochfrequenten Wellen (z. B. Langwelle, Mittelwelle, Kurzwelle, Ultrakurzwelle, Fernsehen, Mobilfunk, Richtfunk, Radar und Mikrowellen), den optischen Wellen (z. B. Infrarotlicht, sichtbares Licht, Ultraviolettes Licht) bis zu den ionisierenden Strahlungen (z. B. Röntgenstrahlen, Gammastrahlen). Aus dieser Aufzählung ist ersichtlich, dass wir ständig elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sind. Diese Felder sind auch ein Preis unserer umfassenden Elektrifizierung. Man könnte sich zwar dafür entscheiden, bestimmte elektrische Geräte nicht zu verwenden, trotzdem wären wir dann noch vielen elektromagnetischen Feldern ausgesetzt.

    Das künstliche Feld starker Magnete, das natürliche Erdmagnetfeld, elektrische Felder von Haushaltgeräten oder die elektromagnetischen Felder von Funktelefonen sind so schwach, dass wir sie nicht unmittelbar mit unseren Sinnesorganen wahrnehmen können. Manche Tiere sind dazu jedoch in der Lage. Hält sich ein Mensch in einem elektrischen Feld auf, dann fließen auf der leitfähigen Körperoberfläche so genannte Oberflächenströme. Diese Oberflächenströme sind normalerweise nicht zu spüren. In Ausnahmefällen, etwa wenn man eine statisch aufgeladene Türklinke berührt, ist die elektrische Entladung kurzzeitig zu fühlen. Wechselnde Magnetfelder induzieren im menschlichen Körper elektrische Wirbelfelder und entsprechende Ströme.

    Im Alltag finden wir hochfrequente Felder  bei Rundfunk- und Fernsehsendern, beim Einsatz von schnurlosen Festnetz-Telefonen (DECT) und Babyphonen, bei dem Gebrauch drahtlos vernetzter Computer (über Wireless LAN und Bluetooth). Beim Einsatz von Radargeräten in der Schiff- und Luftfahrt, im Polizei- und Feuerwehrfunk sowie beim Mobilfunk werden ebenfalls hochfrequente elektromagnetische Felder benutzt. Besonders weit verbreitet hat sich in den letzten Jahren der Mobilfunk. Zuzeit werden in Deutschland zirka 60 Millionen Mobiltelefone genutzt. Jedes Mobilfunknetz besteht aus einer Vielzahl von Sende- und Empfangsanlagen (so genannten Basisstationen) und den Funktelefonen der Teilnehmer. Die Sendeleistung der Mobilfunk-Basisstationen ist so gering, dass die derzeit gültigen Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionschutzgesetzes "Verordnung über elektromagnetische Felder" 26. BImSchV) in einer Entfernung von etwa 2 - 4 Metern unterschritten sind. Die Grenzwerte der 26. BImSchV basieren auf Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK), der Internationalen Strahlenschutzvereinigung (IRPA) und der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP).
    Die Antennen der Basisstationen strahlen ihre hochfrequenten Wellen in horizontaler Richtung ab. Direkt unterhalb der Sendeantenne einer Basisstation beträgt der einzuhaltende Sicherheitsabstand meist nur 50 Zentimeter. Das heißt, dass dort die geringsten Feldstärken zu erwarten sind. Werden sehr viele Basisstationen kleiner Leistung eingesetzt, ist dies günstiger als wenige Basisstationen mit größerer Sendeleistung zu bauen, weil die durchschnittliche Belastung mit elektromagnetischen Feldern im ersten Fall geringer ist. Jede Sendeanlage mit einer Leistung von mehr als 10 Watt muss durch die Bundesnetzagentur genehmigt werden. Diese Behörde achtet darauf, dass die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung eingehalten werden. Bei der Genehmigung werden generell die technisch maximal möglichen Sendeleistungen zugrunde gelegt. Die realen Belastungen sind erheblich geringer. Unabhängig davon kontrolliert die Bundesnetzagentur in jährlichen Messkampagnen die Einhaltung der Feldstärke-Grenzwerte. Wie die Messungen der Bundesnetzagentur gezeigt haben, werden die Grenzwerte nie auch nur annähernd erreicht. Wer für seine spezielle Situation wissen möchte, wie hoch die Feldstärkebelastung durch eine Sendeanlage werden könnte, kann auf der folgenden Internetseite eine Berechnung durchführen:

    Die Bundesnetzagentur informiert im Internet über vorhandenen Funkanlagen und Sendestandorte. Angaben zu gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern sind auf der Homepage des Bundesamtes für Strahlenschutz abrufbar.

    Jeder Mensch kann durch sein eigenes Verhalten dazu beitragen, die Feldeinwirkungen auf seinen Körper so gering wie möglich zu halten:

    • nur für kurze Telefonate das Handy benutzen, ansonsten das schnurgebundene Festnetztelefon
    • Abstand vom Handy halten, möglichst ein Head-Set verwenden; eingeschaltete Handys möglichst nicht dicht am Körper tragen
    • keine Handytelefonate bei schlechtem Empfang und in abgeschirmten Räumen, z.B. PKW’s oder öffentlichen Verkehrsmitteln; auf einen guten Funkempfang achten
    • strahlungsarme Mobiltelefone kaufen
    • bei schnurlosen DECT-Telefonen sollten die Basisstationen nicht im Kinder- oder Schlafzimmer aufgestellt werden
    • Babyphone mit einer niedrigen Feldintensität bevorzugen
       

    Die Stadt Halle (Saale) vertritt die Interessen ihrer Einwohner im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gegenüber den Mobilfunkbetreibern. Große Bedeutung bei der Wahl von Standorten für Basisstationen hat die freiwillige Vereinbarung des Deutschen Städtetages, als Vertreter der Städte, mit den Mobilfunkbetreibern. Kommunale Alleingänge im Blick auf eine generelle Absenkung der Feldstärke-Grenzwerte im Sinne einer verbesserten Vorsoge sind aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Über die Standorte von Mobilfunk-Basisstationen in Halle kann sich jeder Bürger im Umweltatlas der Stadt oder der Standortdatenbank der Bundesnetzagentur informieren.

    Adresse:
    Team Untere Immissionsschutz-/Abfallbehörde
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2214673
    Fax: +49 345 2214667

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.