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  • Baumfällungen in der Saalestadt

    Informationen über Genehmigungen zu Baumfällarbeiten

    Die Fällungen von Bäumen im Stadtgebiet haben in der Vergangenheit öfter zu Nachfragen geführt, ob diese Fällungen rechtmäßig erfolgen. Die Stadtverwaltung informiert deshalb seit 2007 im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung regelmäßig über Genehmigungen zur Fällung von Bäumen.

    Diese Informationen können Sie auf dieser Seite als PDF-Datei abrufen:

    Baumfällungen 11.04.2024

    Diese zusammenfassende Tabelle stellt u. a. den Standort, den Maßnahmeträger, den Genehmigungszeitpunkt und festgelegte Ersatzpflanzungen dar.

    Es sind folgende Hinweise zu beachten:

    Es werden nur die Genehmigungen der nach Baumschutzsatzung geschützten Bäume dargestellt. Die Fällung oder Rodung ungeschützter Arten und Zuchtformen, von untermaßigen Exemplaren und von Sträuchern ist genehmigungsfrei möglich.
    Dem Antragsteller steht in der Regel ein Zeitraum von 1 bis 3 Jahren zur Ausführung und zur Erbringung der Ersatzpflanzungen zur Verfügung. Der Unteren Naturschutzbehörde ist deshalb nicht bekannt, wann die Fällungen tatsächlich ausgeführt werden. Der Zeitpunkt der Ersatzpflanzung und der Pflanzort sind anzuzeigen und werden registriert. Die Untere Naturschutzbehörde führt im vierten Jahr nach der Pflanzung eine Anwachskontrolle durch.

    Adresse:
    Team Untere Naturschutzbehörde
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2214674
    Fax: +49 345 2214667

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.