Eichenprozessionsspinner in der Saalestadt
Information und Bekämpfung des Schädlings
Seit etwa 20 Jahren breitet sich der Eichenprozessionsspinner in Sachsen-Anhalt aus. Die Ausbreitung ist verbunden mit einigen gesundheitlichen Risiken, dazu zählen vor allem Hautreizungen und Reizungen der oberen Atemwege.
Im Gebiet der Stadt Halle (Saale) trat der Eichenprozessionsspinner bis zum Jahr 2020 nicht auf. Seit dem Jahr 2021 ist im gesamten Stadtgebiet, aber ausschließlich an Eichen, mit dem Auftreten des Eichenprozessionsspinners zu rechnen.
Auch in der Dölauer Heide sind mittlerweile in allen Eichenbeständen Nestern des Eichenprozessionsspinners zu finden. Besonders betroffen sind Eichen auf sonnigen Standorten, also auch an Wegrändern.
Bekämpfung:
Grundsätzlich ist für die Beseitigung von Nestern des Eichenprozessionsspinners der jeweilige Grundstückseigentümer verpflichtet. Nähere Informationen und Hilfestellungen erhalten Sie im Fachbereich Umwelt.
Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners dient zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausschließlich dem Gesundheitsschutz. Für den Eichenbestand im Stadtgebiet stellt der Befall bisher kein Risiko dar. Damit ist in absehbaren Zeiträumen im Stadtgebiet auch nicht zu rechnen.
Das Land Sachsen-Anhalt stellt den Kommunen Mittel zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zu Verfügung. Diese können als zweckgebundene Zuwendungen des Landes vertraglich gebunden werden. Für die Stadt Halle (Saale) stellt das Land Sachsen-Anhalt ebenfalls seit dem Jahr 2022 Zuschüsse von 80 % der Auftragssumme zur Verfügung.
Die Verwendung dieser Mittel ist auf Flächen im öffentlichen Eigentum beschränkt und dient dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Bezuschusst werden ausschließlich Leistungen von geeigneten Fachfirmen.
Die Stadt Halle (Saale) beabsichtigt einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen Zuwendungen und wird nur auf kritischen Standorten mit entsprechenden, meist kostenintensiven Bekämpfungsmaßnahmen reagieren.
Für das Jahr 2022 hat die Stadt Halle (Saale) vom Land Sachsen-Anhalt keine Zuschüsse benötigt.
Für das Jahr 2023 hat die Stadt Halle (Saale) vom Land Sachsen-Anhalt ca. 8.800 Euro erhalten.
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Sachbearbeiter Landwirtschaft und Forsten
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