• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Hundewiesen

    Ein Streifzug in der Natur mit dem Freund des Menschen, dem Hund, erfreut sich einer großen Beliebtheit. Hundebesitzer und Spaziergänger ohne Hund nutzen meistens die gleichen Wege.

    Deshalb ist es wichtig, gegenseitig Rücksicht zu nehmen.

    Damit der Spaziergang für alle harmonisch verläuft, sind im Stadtgebiet der Stadt Halle (Saale) ein paar Hinweise zu beachten:

    • Auf öffentlichen Straßen, Anlagen und in öffentlichen Einrichtungen gilt eine generelle Leinenpflicht für Hunde.
    • Für gefährliche Hunde gilt zusätzlich eine Maulkorbpflicht.
    • In der freien Landschaft dürfen Hunde in der Zeit vom 16. Juli bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres unter Aufsicht ohne Leine laufen.
    • Vom 1. März bis zum 15. Juli besteht zum Schutz des Wildes und der bodenbrütenden Vögel auch in der freien Landschaft Leinenpflicht.
    • Sollten Sie in Schutzgebieten spazieren gehen, informieren Sie sich bitte vorher, was in der Satzung oder Verordnung geregelt ist.
    • siehe auch

     

    Der Vierbeiner möchte sich auch ohne Leine austoben. Dafür wurden in der Stadt Hundewiesen ausgewiesen. Dort werden in unregelmäßigem Abstand Tüten und Behälter zur Entsorgung von Hundekot bereitgestellt.

    In Halle (Saale) gibt es 15 Hundewiesen.

    Weitere Informationen wie die einzelnen Standortbeschreibungen mit dem jeweiligen Kartenausschnitt finden Sie in der Broschüre Hundewiesen.

    Hundetoiletten

    Zusätzlich zu den Hundewiesen wurden in der Stadt Hundetoiletten aufgestellt, die von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Stadtwerke Halle GmbH befüllt und geleert werden. Eine

    Liste der Hundetoiletten ist auf den Internetseiten der Stadtwerke veröffentlicht.

    Bei allen Freizeitaktivitäten ist es wichtig, den Naturhaushalt so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Jeder sollte den Lebensraum von Tieren und Pflanzen achten und die Natur so zurücklassen, wie er sie selbst gern vorfinden möchte.