Wasserschutzzonen
Trinkwassergewinnungsanlagen müssen frei von möglichen wassergefährdenden Stoffen sein. Die zuständige Wasserbehörde kann für ein genau bezeichnetes Gebiet ein Wasserschutzgebiet festlegen. In diesem Wasserschutzgebiet können Handlungen verboten werden oder nur für beschränkt zulässig erklärt werden, die das Gewässer gefährden. Grundsätzlich sind Wasserschutzgebiete für die öffentliche Trinkwasserversorgung einzurichten.
Ein Wasserschutzgebiet hat verschiedene Wasserschutzzonen
1. Fassungsbereich (Brunnen, Quelle)
2. engere Schutzzone
3. weitere Schutzzone
Für die Stadt Halle (Saale) ist ein Wasserschutzgebiet festgesetzt. Es hat eine Gesamtgröße von 15,3 Quadratkilometern und zieht sich von der Saale-Elster-Aue im Süden der Saalestadt bis in die Luppe-Aue im Saalekreis. Die in der Karte ersichtliche Ausdehnung der Wasserschutzzonen ist zurzeit im Verfahren der Neu-Verordnung.