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  • Einbürgerung

    Sie möchten dauerhaft in Deutschland leben, besitzen aber keine deutsche Staatsangehörigkeit? Die Einbürgerung ist ein attraktives Angebot zur Integration.

    Mit der Einbürgerung sind Sie ein gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten. Sie können dann z. B. wählen gehen oder sich selbst wählen lassen. Sie können Ihren Beruf frei wählen und sind dann außerdem Mitglied der Europäischen Union. Die Einbürgerung geschieht aber nicht automatisch, sondern auf Antrag. Den Antrag kann man mit 16 Jahren stellen. Ist man noch keine 16 Jahre alt, wird der Antrag von den Eltern/Erziehungsberechtigten gestellt.

    Es hilft, vor der Abgabe des Antrags ein Beratungsgespräch in der Einbürgerungsbehörde zu führen. Dabei können Sie viele Fragen direkt klären.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis
    • Sie leben seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland*
    • Sie können für den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II sorgen
    • Sie besitzen ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache (Zertifikate: TELC, DSH oder Goethe-Institut, Mindestniveau B1)
    • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt
    • Sie besitzen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschafts- und Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest*)
    • Sie bekennen sich zur freiheitlichen, demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
    • Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben*.

    Ermessenseinbürgerung

    Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, haben Sie keinen Anspruch auf Einbürgerung. Möglich ist allerdings die so genannte Ermessenseinbürgerung. Das heißt, die Einbürgerungsbehörde kann der Einbürgerung zustimmen, wenn ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht und einige Mindestanforderungen erfüllt sind. 

    Regelung für Kinder

    In Deutschland geborene Kinder haben automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ihre Mutter, ihr Vater oder beide Eltern Deutsche sind. Kinder von Ausländern erhalten bei Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt seit acht Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Sie müssen sich zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr entscheiden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten wollen.

    Wie wird der Einbürgerungstest aussehen?

    Sie haben 60 Minuten Zeit, 33 Fragen zu beantworten. Davon müssen mindestens 17 richtig sein. 30 Fragen beinhalten die Themen „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ und „Mensch und Gesellschaft“. Die anderen drei handeln von dem Bundesland, in dem Sie leben, also in diesem Fall Sachsen-Anhalt. Wo Sie den Test ablegen können, erfahren Sie in der Einbürgerungsbehörde. Die Teilnahme kostet 25 Euro. Sie können sich online auf den Test vorbereiten. Achten Sie aber darauf, dass keine versteckten Kosten entstehen. Wenn Sie persönliche Daten angeben sollen, lesen Sie sich vorher aufmerksam die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch.

    Weitere Informationen zum Einbürgerungstest wie Kosten, Möglichkeiten zur Vorbereitung erhalten Sie auf der Internetseite der Volkshochschule

    Ausnahmen

    • Ausländische Ehepartner, die seit 3 Jahren einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben und seit mindestens 2 Jahren mit einem Deutschen verheiratet sind
    • Anerkannte Flüchtlinge und Staatenlose können bereits nach 6 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt einen Einbürgerungsantrag stellen
    • Kinder können gemeinsam mit dem nichtdeutschen Elternteil eingebürgert werden

    Fälle, in denen Sie Ihre alte Staatsbürgerschaft behalten dürfen:

    • Bei Staaten, die regelmäßig die Aufgabe der Staatsangehörigkeit verweigern (Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Kuba, Libanon, Marokko, Syrien und Tunesien)
    • Wenn der Herkunftsstaat Ihren Antrag nicht entgegen genommen hat
    • Wenn der Herkunftsstaat Ihnen die nötigen Formulare verweigert
    • Wenn über Ihren Antrag nach 2 Jahren noch nicht entschieden wurde
    • Wenn der Staat Ihnen unzumutbare Bedingungen zur Entlassung stellt (z. B. überhöhte Gebühren)
    • Wenn Ihr Herkunftsland Mitglied der EU oder die Schweiz ist (sofern es nicht vom Herkunftsland anders geregelt ist)

    • Sie haben einen deutschen Schulabschluss erworben.
    • Sie können die Anforderungen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, einer Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen.

    In einem Einbürgerungstest werden Ihre Kenntnisse bezüglich der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland geprüft. Die Volkshochschule Adolf Reichwein der Stadt Halle (Saale) ist als Prüfstelle zugelassen und führt diesen Einbürgerungstest im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch.

    Adresse:
    Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2210
    (Bemerkung: und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
    Fax: +49 345 2214581

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
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