Fördermöglichkeiten für Engagementprojekte
Sie engagieren sich ehrenamtlich für Geflüchtete, individuell oder in einem Projekt und brauchen finanzielle Unterstützung für Sachkosten, Lern- und Sprachmaterialien oder Fahrtkosten o. ä.? Bei folgenden Unterstützungsfonds können Sie einen Antrag auf Unterstützung von Willkommens- und Unterstützungsprojekten stellen.
Beim HALLIANZ Engagement-Fonds der lokalen Partnerschaft für Demokratie HALLIANZ für Vielfalt können bis zu 1.500 Euro können beantragt werden.
Beim HALLIANZ Jugend-Fonds der lokalen Partnerschaft für Demokratie HALLIANZ für Vielfalt können bis zu 400 Euro können beantragt werden. Dieser Fonds richtet sich speziell an engagierte Jugendliche.
Förderung von ehrenamtlichem Engagement von und mit Flüchtlingen und Asylsuchenden, um Begegnung auf Augenhöhe zu ermöglichen. Beantragt werden kann z. B. die Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen oder die Ausbildung und Qualifikation von Multiplikatoren. Beispielprojekte zu den Themen Patenschaften, Tagesstruktur, Freiwilligenmanagement, gemeinwesensorientierte Arbeit oder Stadtteilarbeit werden durch Aktion Mensch benannt.
Diese Förderaktion ist auf Ehrenamtsprojekte ausgerichtet, es können bis zu 5.000 Euro beantragt werden.
Starthilfeförderung für kleine Initiativen, Projekte und Gruppen, die konkrete gesellschaftliche Missstände beheben wollen. In der letzten Zeit wurden hier auch Initiativen unterstützt, die sich für Flüchtlinge einsetzen. Es handelt sich um eine Startunterstützung, die nur einmal gewährt werden kann. Es können bis zu 500 Euro beantragt werden.
Mit dem Ziel, Kommunen bei der Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Bundesprogramm „Willkommen bei Freunden“ ins Leben gerufen. Sechs regionale Servicebüros helfen Städten und Landkreisen dabei, junge Flüchtlinge in Kita und Schule willkommen zu heißen und beim Übergang ins Berufsleben zu begleiten. Sie bieten nicht nur Beratungen und Qualfizierungen für Mitarbeiter der Verwaltung sowie kommunaler Einrichtungen an, sondern unterstützen auch bei der Etablierung lokaler Bündnisse aus Behörden, Vereinen sowie Bildungs- und Flüchtlingseinrichtungen vor Ort.
Die EU-Kommission wird Projekte für mehr Toleranz mit 5,4 Mio. Euro unterstützen. Interessierte können ihre Projektideen zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Hassverbrechen bis zum 18. Februar 2016 bei der Kommission einreichen. Der Aufruf zur Einreichung von Projekten ist Teil des Europäischen Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft 2014-2020“.
Die Deutsche Fernsehlotterie/Deutsches Hilfswerk fördert soziale und strukturelle Maßnahmen. Bei den sozialen Maßnahmen wird eine Personalstelle mit bis zu 100.000 Euro in einem Zeitraum von drei Jahren bezuschusst – bei einem Eigenanteil von 20 Prozent. Zu den förderfähigen sozialen Maßnahmen zählen die Beratung und Begleitung von Asylsuchenden und Flüchtlingen, Angebote der Begegnungen von Flüchtlingen und Asylsuchenden mit Einheimischen, Maßnahmen zum Abbau von Zugangsbarrieren bei Bildung und beruflicher Integration, zur Gewinnung, Koordinierung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen durch hauptamtliche Sozialarbeit. Strukturelle Maßnahmen, z. B. die Ausstattung von Räumen und die Schaffung von Spielplätzen werden mit bis zu 25.000 Euro gefördert (Eigenanteil in der Regel 50 Prozent).
Jährlich fließt eine Kollekte in den Fonds für gemeindebezogene Ausländerarbeit. Weiterhin stehen Kollektenmittel für den Fonds gemeindebezogener Aussiedlerarbeit bereit. Folgende Schwerpunkte für finanzielle Unterstützung hat der Beirat für Ausländerarbeit festgelegt: Unterstützung länger bestehender Projekte, z. B. Betreuung von Abschiebehäftlingen, Integrationsarbeit, Begegnungscafés etc. Unterstützung besonderer Feste und Veranstaltungen, die ein friedliches Miteinander von Menschen verschiedener Herkunft, Sprache, Tradition und Religion fördern. Unterstützung von Flüchtlingen im Einzelfall in unverschuldeten finanziellen Notsituationen, z. B. für psychologische Gutachten, Rechtsanwaltskosten, für Flüchtlinge im Kirchenasyl etc.
Mit diesem Fonds der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland soll Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an Freizeiten, Seminaren und Projekten ermöglicht werden, die aus finanziellen Gründen den Teilnahmebeitrag nicht vollständig aufbringen können. Unterstützt werden sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche bei der Teilnahme am Freizeiten, Seminaren, Mitarbeiterschulungen und anderen Veranstaltungen.
Die Förderung ist unkompliziert gestaltet: Die Gruppenleiter bestätigen im Antrag die Hilfebedürftigkeit. Ein weiterer Nachweis ist nicht notwendig. Anträge können bis zu einer Woche vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Hilfsbedürftigenfonds der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
Gefördert werden
- Bildungsprojekte für benachteiligte Kinder, Jugendliche und Familien (z. B. Kinderbildungsprojekte, Jugendbildungen, Familien-Seminare, Eltern-Schulen, Vater-Sohn-Tage usw.) Es werden auch Projekte gefördert, die Kinder, Jugendliche und Familien mit und ohne Behinderung, mit und ohne Migrationshintergrund, aus unterschiedlichen sozialen Milieus usw. zusammenführen (Projektförderung).
- Pädagogisch orientierte Ferienfreizeiten für die angesprochenen Zielgruppen, wenn sie einen deutlich erkennbaren Bildungsaspekt haben oder einen Impuls für weitergehende Hilfemaßnahmen darstellen (Projektförderung).
- Teilnahmebeiträge für Kinder und Jugendliche der angesprochenen Zielgruppen, die an einem Freizeit- oder Bildungsprojekt teilnehmen. Dabei kann die Maßnahme von einem anderen gemeinnützigen Träger umgesetzt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass einer diakonischen bzw. kirchlichen Einrichtung die zu fördernden Kinder aus ihrer Sozialen Arbeit bekannt sind. Ziel ist es, diesen Kindern eine „Auszeit“ zu ermöglichen, um einen neuen Impuls für weitergehende Hilfemaßnahmen zu setzen. (Einzelfall-Förderung).
Höhe der Förderung
Den Antragstellern wird empfohlen, sich hinsichtlich ihrer Bewerbung um Förderung aus Mitteln der „Aktion Kindern Urlaub schenken“ an 15 Euro pro Tag und Teilnehmer/in zu orientieren. Sollten aufgrund pädagogischer Besonderheiten im Umgang mit der Zielgruppe ausnahmsweise höhere finanzielle Unterstützung notwendig sein, muss dies im Antrag stichhaltig begründet werden. Die Antragsfristen enden am 31. März und am 31. Oktober jedes Jahres. Zusätzliche Antragsfristen werden durch den Spendenbeirat festgelegt.
Für diesen Fonds können sich Kinder und Jugendliche von sechs bis 21 Jahren bewerben und jährlich bis zu 2.500 Euro Fördergelder für ihr soziales Projekt beantragen.
Auch im Jahr 2016 wird das Engagement von Kindern und Jugendlichen finanziell, inhaltlich und mit Anerkennung durch einen Wettbewerb gefördert. Vom 15. Oktober 2015 bis 15. März 2016 können sich engagierte Kinder und Jugendliche von sechs bis 21 Jahren mit ihren sozialen Projekten online auf der Antragsplattform für bis zu 2.500 Euro bewerben und am bundesweiten Engagementwettbewerb teilnehmen.
Unabhängig vom Wettbewerb wird mehrmals im Jahr über die Anträge auf finanzielle Förderung entschieden. Im Jugend hilft!-Coaching lernen Kinder und Jugendliche in professionellen Workshops und Seminaren zu Themen wie Projektmanagement, Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit , wie sie ihre sozialen Projekte weiterentwickeln können. Durch den Austausch mit jungen Engagierten aus ganz Deutschland erleben sie die Vielfalt sozialen Engagements.
Das Ziel der Stiftung ist es, eine zivile Gesellschaft zu fördern, die antidemokratischen Tendenzen entschieden entgegentritt. Dafür unterstützt sie Projekte und Initiativen, die sich für eine demokratische Zivilgesellschaft engagieren, für Minderheitenschutz und die Menschenrechte eintreten und sich aktiv gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus einsetzen. Die Amadeu Antonio Stiftung hilft nicht nur finanziell. Wichtigste Aufgabe der Stiftung ist, Projekte und Initiativen zu ermutigen, Eigeninitiative zu stärken und mit Partnerinnen und Partnern vor Ort zu vernetzen. Seit Gründung der Stiftung 1998 konnten über 950 Projekte gefördert werden (Stand Herbst 2015)
ANKOMMER. Perspektive Deutschland wendet sich an (sozial)unternehmerisch und gemeinnützig engagierte Menschen, die mit innovativen Modellen und Konzepten die gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe von geflüchteten Menschen verbessern möchten, etwa durch Zugang zu Bildung und/oder zu Ausbildungs- und Arbeitsplätzen.
ANKOMMER. Perspektive Deutschland vergibt Stipendien, um sozial-innovative Ideen und Projekte zu unterstützen, die geflüchteten Menschen eine soziale und ökonomische Perspektive geben. Das Stipendium hat eine Laufzeit von bis zu acht Monaten und umfasst Leistungen im Gegenwert von 12.500 Euro - darunter Coaching, Fachberatung, Workshops und ein Co-Working Arbeitsplatz. Während des Stipendiums haben die Teilnehmer die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung in Form einer Kostenpauschale von bis zu 4.000 Euro zu erhalten. Am Ende des Stipendiums werden die besten drei Projekte mit einem Startgeld von jeweils 20.000 Euro prämiert. Nach dem Stipendium gibt es außerdem die Möglichkeit, an einem Tandem-Programm teilzunehmen: Partner aus der Wirtschaft und dem dritten Sektor entwickeln gemeinsam die Projekte weiter, um in der Praxis voll durchzustarten.
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt, die Bundesregierung und die Europäische Union stellen für die Entwicklung des Landes im Rahmen verschiedener Förderprogramme öffentliche Gelder zur Verfügung. Gefördert werden Unternehmen und Kommunen beziehungsweise kommunale Einrichtungen, ebenso Einzelpersonen, Vereine und Verbände.