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    Hier dreht sich alles rund um das Thema Über- oder Unterbauung bzw. Einbringung eines Baubehelfs für die Gründung in den unterirdischen Straßenraum öffentlicher Verkehrsanlagen.

    Wenn die Notwendigkeit besteht, Ihr geplantes Bauvorhaben teilweise auf den öffentlichen  Verkehrsanlagen, im Luftraum darüber oder im unterirdischen Bauraum darunter zu errichten, beachten Sie bitte folgendes:

    Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Inanspruchnahme öffentlichen Straßenraumes für derartige Nutzungen. Grundsätzlich hat ein Bauvorhaben in allen Teilen auf dem Baugrundstück zu erfolgen.

    Nur im begründeten Ausnahmefall kann die Gestattung von Gebäudeteilen im öffentlichen Straßenraum geprüft werden.

    Nach Stellung eines formlosen Antrages wird das Anliegen im Fachbereich Mobilität geprüft. Sollte die Stadt Halle (Saale) zustimmen, erfolgt im Anschluss die Vereinbarung des Straßennutzungsrechts durch Abschluss eines entgeltlichen Gestattungsvertrages zwischen dem Träger der Straßenbaulast (Stadt Halle (Saale), Fachbereich Mobilität) und dem Antragsteller oder der Antragstellerin.

    Voraussetzung für die Prüfung der Einräumung von Rechten zur Nutzung öffentlicher Straßen ist die Begründetheit. Zu begründen ist,

    • dass das Gebäudeteil in der öffentlichen Straße nachweislich notwendig ist.

    Das kann insbesondere dann gegeben sein, wenn denkmalrechtliche oder städtebauliche Vorgaben (Bescheide, gesetzliche Vorgaben) oder Stadtratsbeschlüsse (z.B. Stadtplanerische Gestaltungskonzepte, Bebauungspläne) dies zulassen.

    • dass die Anbauten bauordnungsrechtlich insbesondere hinsichtlich §4 (2) BauO LSA nachweislich zulässig sind.
    • dass die Einordnung auf dem Baugrundstück außerhalb der öffentlichen Straße nachweislich räumlich nicht möglich ist.
    • dass der Gebäudeteil außerhalb der öffentlichen Straße nachweislich technisch nicht möglich ist.

    Beachten Sie bitte, dass wirtschaftliche Erwägungen, seien es Investitionskosten, Flächenbilanzen oder aber gestalterische Erwägungen, im Regelfall nicht geeignet sind, den Nachweis der Notwendigkeit zu führen.

    Die dafür erforderlichen prüfbaren Nachweise sind durch Sie beizubringen und dem Antrag beizuführen.

    Im Antrag ist das geplante Vorhaben detailliert zu beschreiben. Insbesondere ist die Angabe von exakten Maßen erforderlich.

    Folgende Anlagen sind beizufügen:

    • Kopie der Flurkarte
    • Ausführungspläne im Sinne von Bauzeichnungen mit Bemaßung einschließlich Darstellung der Grundstücksgrenzen, insbesondere Lageplan, Grundrisse, Ansichten oder Schnitte des geplanten Vorhabens
    • Fotos bzw. Fotomontagen
    • Begründung der Notwendigkeit der Inanspruchnahme

    zusätzlich bei Einbringung eines Baubehelfs: 

    • Detaillierte Darstellung einschließlich Zertifizierung der Rückbautechnologie und der Wiederherstellung des Straßenraumes
    • Bauzeitenplan für Aufbau, Nutzungsphase und Rückbau des Baubehelfs

    Im Falle der Zustimmung ist ein entgeltpflichtiger Gestattungsvertrag abzuschließen. Das entstehende Entgelt wird für jeden Einzelfall berechnet und kann daher nicht pauschal angegeben werden.

    Zusätzlich wird - auch im Ablehnungsfall - ein Bearbeitungsentgelt erhoben.

    Die Beantragung einer Gestattung ist an keine Frist gebunden. Es wird darum gebeten, den Antrag rechtzeitig vorab zu stellen.

    Die Prüfung des Antrags wird eine Dauer von ca. 2 Wochen beanspruchen. Im Falle der Zustimmung liegt die Dauer der Vertragsverhandlung bis zur Unterschrift im Regelfall bei ungefähr weiteren 4 Wochen. Hier haben Sie maßgeblich Einfluss darauf, wie schnell der Vertragsschluss erfolgen kann.

    Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA)

    § 23 Abs. 1 Satz 1 StrG LSA

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Adresse:
    Fachbereich Mobilität
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2212351
    Fax: +49 345 2212352

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.