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  • Fassadenbegrünung

    Sie haben die Absicht Ihre Gebäudefassade zu begrünen?
    Dann erhalten Sie genau hier die erforderlichen Informationen.

    Im Rahmen des stetig ansteigenden Bewusstseins für klimafreundliche Städte eröffnet der Fachbereich Mobilität der Stadt Halle (Saale) die Möglichkeit Fassadenbegrünungen in der öffentlichen Verkehrsanlage zu gründen - soweit dies nicht auf dem Privatgrundstück möglich ist.

    Nach Stellung eines formlosen Antrags wird das Anliegen im Fachbereich Mobilität geprüft. Sollte die Stadt Halle (Saale) zustimmen, erfolgt im Anschluss die Vereinbarung des Straßennutzungsrechtes durch Abschluss eines entgeltlichen Gestattungsvertrages zwischen dem Träger der Straßenbaulast (Stadt Halle (Saale), Fachbereich Mobilität) und dem Eigentümer des zu begrünenden Gebäudes.

    Gestattungsverträge sind grundsätzlich befristet oder widerrufbar und kündbar.

     

    Der Dienstleistung beigefügt sind die Informationsblätter "Regeldetail Fassadenbegrünung" und "Überblick Kletterpflanzen für Fassaden".  Ihr geplantes Vorhaben soll den dort enthaltenen Vorgaben entsprechen. 

    Grundsätzlich soll der öffentliche Straßenraum der Erschließung und dem öffentlichen Verkehr dienen. Daher können Fassadenbegrünungen nur dort gestattet werden, wo:

    • die Einordnung auf dem Grundstück außerhalb der öffentlichen Straße räumlich nicht möglich ist,
    • die Maße des Verkehrsraumes dies erlauben,
    • es nicht zu einer Beeinträchtigung von unterirdischen Versorgungsleitungen kommt,
    • die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

    • Aktueller Eigentumsnachweis
    • Lageplan mit Bemaßung einschließlich Darstellung der Grundstücksgrenzen ggf. Schnittdarstellung des geplanten Vorhabens
    • Fotos bzw. Fotomontagen
    • Begründung der Notwendigkeit der Inanspruchnahme

     

     

    Im Falle einer Zustimmung ist ein entgeltpflichtiger Gestattungsvertrag abzuschließen. Das entstehende Entgelt wird für jeden Einzelfall berechnet und kann daher hier nicht angegeben werden. In die Berechnung fließt unter anderem der Standort und die beanspruchte Fläche mit ein.

    Zusätzlich wird- auch im Ablehnungsfall - ein Bearbeitungsentgelt erhoben.

    Die Beantragung der Gestattung ist an keine Frist gebunden.

    Die Prüfung des Antrages wird eine Dauer von ca. 2 Wochen beanspruchen. Im Falle der Zustimmung liegt die Dauer der Vertragsverhandlung bis zur Unterschrift bei ungefähr weiteren 4 Wochen. Hier haben Sie maßgeblich Einfluss darauf, wie schnell der Vertragsschluss erfolgen kann.

    Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA)

    § 23 Abs. 1 Satz 1 StrG LSA

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Adresse:
    Fachbereich Mobilität
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2212351
    Fax: +49 345 2212352

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.