Fassadenbegrünung
Im Rahmen des stetig ansteigenden Bewusstseins für klimafreundliche Städte eröffnet der Fachbereich Mobilität der Stadt Halle (Saale) die Möglichkeit Fassadenbegrünungen in der öffentlichen Verkehrsanlage zu gründen - soweit dies nicht auf dem Privatgrundstück möglich ist.
Nach Stellung eines formlosen Antrags wird das Anliegen im Fachbereich Mobilität geprüft. Sollte die Stadt Halle (Saale) zustimmen, erfolgt im Anschluss die Vereinbarung des Straßennutzungsrechtes durch Abschluss eines entgeltlichen Gestattungsvertrages zwischen dem Träger der Straßenbaulast (Stadt Halle (Saale), Fachbereich Mobilität) und dem Eigentümer des zu begrünenden Gebäudes.
Gestattungsverträge sind grundsätzlich befristet oder widerrufbar und kündbar.
Der Dienstleistung beigefügt sind die Informationsblätter "Regeldetail Fassadenbegrünung" und "Überblick Kletterpflanzen für Fassaden". Ihr geplantes Vorhaben soll den dort enthaltenen Vorgaben entsprechen.
Grundsätzlich soll der öffentliche Straßenraum der Erschließung und dem öffentlichen Verkehr dienen. Daher können Fassadenbegrünungen nur dort gestattet werden, wo:
- die Einordnung auf dem Grundstück außerhalb der öffentlichen Straße räumlich nicht möglich ist,
- die Maße des Verkehrsraumes dies erlauben,
- es nicht zu einer Beeinträchtigung von unterirdischen Versorgungsleitungen kommt,
- die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.
- Aktueller Eigentumsnachweis
- Lageplan mit Bemaßung einschließlich Darstellung der Grundstücksgrenzen ggf. Schnittdarstellung des geplanten Vorhabens
- Fotos bzw. Fotomontagen
- Begründung der Notwendigkeit der Inanspruchnahme
Im Falle der Zustimmung ist ein entgeltpflichtiger Gestattungsvertrag abzuschließen. Hierfür wird analog der Verwaltungskostensatzung der Stadt Halle (Saale) ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 220,00 € zzgl. Auslagen berechnet.
Im Ablehnungsfall wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 90,00 € zzgl. Auslagen erhoben.
Ein Entgelt für die vereinbarte Gestattung wird gesondert erhoben.
Die Beantragung der Gestattung ist an keine Frist gebunden.
Die Prüfung des Antrages wird eine Dauer von ca. 2 Wochen beanspruchen. Im Falle der Zustimmung liegt die Dauer der Vertragsverhandlung bis zur Unterschrift bei ungefähr weiteren 4 Wochen. Hier haben Sie maßgeblich Einfluss darauf, wie schnell der Vertragsschluss erfolgen kann.
Der Antrag auf Gestattung ist schriftlich zu stellen
Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA)
§ 23 Abs. 1 Satz 1 StrG LSA
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)














Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.