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  • Aufruf zur Beteiligung an der LEADER/CLLD-Förderperiode 2021 - 2027 in der Stadt Halle (Saale) - Projektideen sind gefragt

    Erstmalig wird es der kreisfreien Stadt Halle (Saale) ermöglicht, am EU-Förderprogramm LEADER/CLLD des Landes Sachsen-Anhalt teilzunehmen.

    LEADER steht für Liasons Entre les Actions de Développment de l`Economie Rurale, CCLD steht für Community-Led Local Development und ist eine Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Kommission. Das Förderprogramm unterstützt lokale Akteurinnen und Akteure bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten. Antrags- und förderberechtigt sind z. B. Projektträger, Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, Kirchengemeinden, Verbände, Vereine und Privatpersonen. Bei privaten Vorhaben muss ein öffentliches Interesse an der Förderung vorliegen.

    ESF-Förderung zur vorbereitenden Unterstützung im Rahmen LEADER/CLLD

    Nachweis der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES)


    Für die LEADER-Förderperiode 2021 bis 2027 in Sachsen-Anhalt erfolgte der Wettbewerbsaufruf am 01. November 2021. Der Wettbewerbsaufruf und zahlreiche weitere Informationen rund um LEADER sind aufrufbar unter: https://leader.sachsen-anhalt.de.
     

    Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.12.2021 beschlossen Beschluss-Nr. VII/2021/03342, dass die Stadt Halle (Saale) für die Förderperiode 2021 bis 2027 um die Teilnahme am EU-Förderprogramm LEADER/CLLD bewirbt. Das LEADER-Programm eröffnet die Möglichkeit, auch außerhalb der traditionellen Städtebaufördergebiete durch Infrastrukturmaßnahmen und Beteiligungsformate positive Entwicklungen in anderen Stadtgebieten anzustoßen. In diesem Zusammenhang wurde als Fördergebiet das Stadtterritorium außerhalb städtebaulicher Fördergebite festgelegt. Die genau Abgrenzung ist aus nachfolgendem Plan ersichtlich:

    Abgrenzung Lokale Aktionsgruppe (LAG) Halle (Saale) - DIN A1
    Abgrenzung Lokale Aktionsgruppe (LAG) Halle (Saale) - DIN A3

    AKTUELLES (Januar 2024)

    Auf seiner 14. Vorstandssitzung am 10.01.2024 hat der Vorstand des LEADER Halle e.V. eine weitere Änderung/Anpassung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) für die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Halle (Saale) beschlossen.

    Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie (RL) ESF+ (s. MBl. LSA, 2023, 358) ist u. a. die max. Förderquote von bis zu 95 % v. H. bestätigt. Dazu wurden entsprechende Aktualisierungen in der

    LES im Kapitel 3.4 KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL VON PROJEKTEN UND VERFAHREN DER VORHABENAUSWAHL UND FÖRDERMITTELAKQUISE (dort auf den S. 85/86)

    sowie in der

    Anlage 12 - Finanzplan (Stand: Januar 2024)

    vorgenommen.