Gestaltungsbeirat Halle (Saale)
Aufgaben und Ziele
Im Jahre 2001 wurde der hallesche Gestaltungsbeirat ins Leben gerufen, um der Stadt bei wichtigen Bauvorhaben und städtebaulichen Planungen fachlich beratend zur Seite zu stehen. Als unabhängiges Sachverständigengremium, vom halleschen Stadtrat legitimiert, beraten die Mitglieder grundsätzlich in öffentlicher Sitzung bei allen Vorhaben, die aufgrund ihrer Größenordnung und Bedeutung für das Stadtbild prägend in Erscheinung treten. Dabei wurden bislang zahlreiche öffentliche wie auch private Vorhaben zur Diskussion gestellt – von der innerstädtischen Baulücke, der Erweiterung im Denkmalbereich bis hin zu großflächigen Wohn- und Gewerbeentwicklungen.
Ziel des Beirates ist es, mit den Bauherren und deren Entwurfsverfassern möglichst frühzeitig in den Fachaustausch zu treten und diese bei ihrer Entwurfsfindung fachlich kompetent zu unterstützen. Diese angestrebte frühzeitige Einbindung des unabhängigen und externen Gestaltungsgremiums ist für die Stadt auch bei langfristig angelegten Planungsprozessen und bei der Erarbeitung von Konzepten von hohem Wert. Durch eine objektiv fachliche und öffentlich dokumentierte Beratung der Mitglieder wird das Ziel verfolgt, die Akzeptanz für Architektur, Baukultur und Qualität des öffentlichen Raums bei allen Beteiligten, in den politischen Gremien und in der Öffentlichkeit zu erhöhen.
Zusammensetzung und Arbeitsprozess
Das Gestaltungsgremium setzt sich aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, bestehend aus externen wie lokalen Architekten, Stadtplanern und Landschaftsarchitekten. Der Architektenkammer Sachsen-Anhalt und dem Architekturkreis Halle steht ein Vorschlagsrecht für jeweils ein stimmberechtigtes Mitglied im Gestaltungsbeirat zu. Unterstützt werden die Mitglieder von beratenden Vertretern der derzeit fünf Stadtratsfraktionen, sie werden durch die Stadtratsfraktionen für die Länge ihrer Mitgliedschaft bestimmt. Die stimmberechtigten Mitglieder werden vom Stadtrat für jeweils zwei Jahre bestimmt und können einmal bestätigt werden, so dass sie dem Beirat insgesamt vier Jahre angehören können.
Die Sitzungen finden mindestens zweimal jährlich statt. Außerhalb dieses Turnus kann für dringende Vorhaben ein zusätzlicher Gestaltungsbeirat einberufen werden, teilweise auch mit weniger Mitgliedern (Kleiner Gestaltungsbeirat). Der Gestaltungsbeirat tagt grundsätzlich öffentlich. Auf Wunsch der Bauherrn bzw. der Verwaltung können die Vorhaben nichtöffentlich vorgestellt werden. Die Mitglieder des Gestaltungsbeirats erhalten zur Vorbereitung vor jeder Sitzung die eingereichten Projektunterlagen und besichtigen dazu die jeweiligen Standorte.
Die von den Mitgliedern abgegebenen Empfehlungen zu den besprochenen Projekten werden in einem Sitzungsprotokoll festgehalten und den beteiligten Bauherrn und Planern zur Kenntnis gegeben. Das Expertengremium wird in seiner Arbeit von der Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirates unterstützt, welche in den städtischen Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt integriert ist.