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  • Landesentwicklungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt

    Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Sachsen-Anhalt

    Am 22. Dezember 2023 hat die Landesregierung den ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes (LEP) Sachsen-Anhalt beschlossen und zur Beteiligung der öffentlichen Stellen und Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 7 Abs. 5 Landesentwicklungsgesetz (LEntwG) freigegeben.

    Der erste Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt umfasst folgende Planunterlagen:

    • Textteil und Begründung,
    • Hauptkarte,
    • Festlegungskarte Raumstruktur,
    • Festlegungskarte Mittelbereiche,
    • Festlegungskarte Untertägige Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung,
    • Erläuterungskarte Schwerpunktraum für die Landwirtschaft und
    • Umweltbericht.

    Im Zeitraum vom 29. Januar 2024 bis einschließlich 12. April 2024 wurde sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.