Landesentwicklungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Sachsen-Anhalt
Am 22. Dezember 2023 hat die Landesregierung den ersten Entwurf zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes (LEP) Sachsen-Anhalt beschlossen und zur Beteiligung der öffentlichen Stellen und Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 7 Abs. 5 Landesentwicklungsgesetz (LEntwG) freigegeben.
Der erste Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt umfasst folgende Planunterlagen:
- Textteil und Begründung,
- Hauptkarte,
- Festlegungskarte Raumstruktur,
- Festlegungskarte Mittelbereiche,
- Festlegungskarte Untertägige Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung,
- Erläuterungskarte Schwerpunktraum für die Landwirtschaft und
- Umweltbericht.
Im Zeitraum vom 29. Januar 2024 bis einschließlich 12. April 2024 wurde sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.