Landesentwicklungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt
Zweiter Entwurf des Landesentwicklungsplanes Sachsen-Anhalt
Am 2. September 2025 hat die Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt den zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt beschlossen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gemäß § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88), in Verbindung mit § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt vom 23. April 2015 (GVBl. LSA S. 170), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Februar 2024 (GVBl. LSA S. 23), freigegeben.
Der zweite Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt umfasst folgende Planunterlagen:
- Textteil und Begründung,
- Hauptkarte,
- Festlegungskarte 1 - Raumstruktur,
- Festlegungskarte 2 - Mittelbereiche,
- Festlegungskarte 3 - Untertägige Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung,
- Erläuterungskarte - Schwerpunktraum für die Landwirtschaft und
- Umweltbericht.
Im Zeitraum vom 15. September 2025 bis einschließlich 17. Oktober 2025 wurde den Bürgerinnen, Bürgern und auch berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Beteiligung und Abgabe einer Stellungnahme gegeben.
Der neue Landesentwicklungsplan soll zum Ende der Legislaturperiode 2026 vorliegen.
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.