Weitere Informationen und Zuständigkeiten
Im Auftrag des Planungsverbandes hat die Stadt Halle (Saale) mit der Entwicklungsgesellschaft Industriegebiet Halle-Saalkreis (EgIG) einen Erschließungsvertrag abgeschlossen. Zu Fragen der Erschließung wird deshalb auf die Entwicklungsgesellschaft verwiesen. Die Entwicklungsgesellschaft ist auch Ansprechpartner für die Vermarktung der Grundstücke.
Star Park A14 | Halle Saale Investvision
Informationen zum Wirtschaftsstandort Halle (Saale) und zum Industriegebiet Halle-Saalkreis an der A 14 (Star Park) findet man auch auf der Internetseite der Wirtschaftsförderung der Stadt Halle (Saale).
Industriegebiet Star Park Halle A 14: Halle (Saale) - Händelstadt
Zur Regelung der Zuständigkeiten bei Bauanträgen und Bauvoranfragen wurde für dieses interkommunale Industriegebiet eine Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Halle (Saale) und dem Landkreis Saalekreis abgeschlossen. Demnach ist die Stadt Halle (Saale) für das so genannte N1-Gebiet mit der größeren Ansiedlungsfläche zuständig, der Landkreis Saalekreis für die kleinere Ansiedlungsfläche im N2-Gebiet.
Amtsblatt Stadt Halle (Saale) vom 03.12.2008
Amtsblatt Landkreis Saalekreis vom 28.11.2008