Stadtmobilitätsplan 2030
Das Verständnis von Verkehrsentwicklungsplanung unterliegt einem beständigen Wandel. In der Vergangenheit wurde mit den Generalverkehrsplänen und später mit den Verkehrsentwicklungsplänen der projektbezogene und zeitlich konkretisierte Ausbau der Verkehrsinfrastruktur betrachtet. Der Aktualitätsgrad dieser Planungen war oftmals bereits während der Beschlussfassung überlebt. Die heutige Verkehrsentwicklungsplanung fokussiert deshalb einen fortlaufenden Prozess und ist in die allgemeine Stadtentwicklung und strategische Zielstellungen eingebettet. Sie wird durch Fachkonzepte zur Entwicklung des Hauptstraßennetzes, des Radverkehrs oder den Nahverkehrsplan konkretisiert.
Der Plan baut auf den Ergebnissen des Arbeitskreises VEP Halle 2025 auf, der aus Vertretern der Fraktionen des Stadtrats sowie von Vereinen, Verbänden und Initiativen der Stadt zusammengesetzt ist. Die Dokumentation des Arbeitsprozesses dieser Gruppe erschien 2012 auch als Broschüre.
Die Inhalte des Stadtmobilitätsplans wurden fortgeschrieben, sodass er nunmehr neben den klassischen Betrachtungen der einzelnen Verkehrsträger ÖPNV, Rad, Fuß und motorisierter Individualverkehr auch die Handlungsfelder zeitgemäßer Verkehrsentwicklung unter Einbeziehung digitaler Steuerungsmöglichkeiten enthält.
Der Stadtmobilitätsplan löst das Verkehrspolitische Leitbild aus dem Jahr 1997 ab, das ebenfalls nach umfangreicher öffentlicher Diskussion und Beteiligung stadtgesellschaftlicher Gruppen entstanden war. Da die Ausgangssituation Ende der 1990er Jahre eine grundsätzlich andere war und viele Projekte aus dem Verkehrspolitischen Leitbild bereits umgesetzt wurden, hat diese Broschüre heute nur noch informativen Charakter.
Parallel zur Erarbeitung des Stadtmobilitätsplans wurde im Jahr 2017 das fortgeschriebene Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) vom Stadtrat beschlossen (Sitzung vom 25.10.2017). Darin sind diejenigen Grundpositionen der verkehrlichen Entwicklung nachzulesen, die in direktem Zusammenhang mit der Stadtentwicklung insgesamt sowie den Teilräumen stehen.
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.