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  • Früh-Erkennungs-Untersuchung für Kinder bekommen

    Sie wollen eine Früh-Erkennungs-Untersuchung für Ihr Kind beantragen?

    Die gesetzlichen Kranken-Kassen bezahlen für bestimmte Untersuchungen.
    Die Untersuchungen sind für Kinder und Jugendliche.
    Die Untersuchungen heißen:
    - U-Untersuchungen
    - J-Untersuchungen.
    Die Kinder und Jugendlichen müssen versichert sein.
    Dann können sie die Untersuchungen bis zum 18. Geburts-Tag machen.

     

    Mit den Untersuchungen kann man Krankheiten früh sehen.
    Dann kann man die Krankheiten früh behandeln.
    Und die Kinder und Jugendlichen können sich gut entwickeln.

    Bis zum 6. Geburts-Tag gibt es auch noch andere Untersuchungen.
    Zum Beispiel:
    - für die Zähne
    - für den Mund
    - für den Kiefer.
    Dabei wird zum Beispiel das Karies-Risiko bestimmt.
    Und es gibt eine Beratung über:
    - Ernährung
    - Mund-Hygiene.


     

    Der Gemeinsame Bundes-Ausschuss ist eine Gruppe.
    Die Gruppe macht Regeln.
    Die Regeln sind für die Untersuchungen von Kindern und Jugendlichen.
    Die Regeln heißen:
    - Richtlinie zur Früh-Erkennung von Krankheiten bei Kindern
    - Richtlinie zur Jugend-Gesundheits-Untersuchung.

    Für die Untersuchungen brauchen Sie:
    - die elektronische Gesundheits-Karte von Ihrem Kind
    - das Kinder-Untersuchungs-Heft.
    Das Kinder-Untersuchungs-Heft heißt auch: Gelbes Heft.
    Sie bekommen das Kinder-Untersuchungs-Heft direkt nach der Geburt.

    Hinweis zur Leichten Sprache

    Der Text auf dieser Seite wurde mit Hilfe von KI in Leichte Sprache übersetzt.
    Texte in Leichter Sprache sind nicht rechtlich verbindlich.