• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Kranken-Transport

    Sie müssen ins Kranken-Haus?
    Sie müssen mit dem Kranken-Wagen ins Kranken-Haus?
    Und Sie müssen dort bleiben?
    Dann bezahlt die Kranken-Kasse die Fahrt.
    Sie müssen mit einem anderen Auto ins Kranken-Haus?
    Dann bezahlt die Kranken-Kasse auch die Fahrt.

    Manchmal müssen die Menschen auch mit einem Rettungs-Wagen fahren.
    Manchmal sind Menschen sehr krank.
    Dann brauchen sie sofort Hilfe.
    Vielleicht sterben sie sonst.
    Dann gibt es Rettungs-Fahrten.

    Manchmal sind Menschen krank.
    Dann müssen sie mit einem Kranken-Wagen fahren.
    Vielleicht brauchen sie auch Hilfe von einem Arzt oder einer Ärztin.
    Das ist ein Kranken-Transport.

    Eine Kranken-Fahrt ist eine Fahrt von einer kranken Person.
    Zum Beispiel:
    - mit einem Taxi.

    Sie brauchen eine Fahrt zu einem Arzt oder einer Ärztin?
    Und Sie brauchen die Fahrt aus medizinischen Gründen?
    Das heißt:
    Sie sind krank.
    Und Sie müssen deshalb zu einem Arzt oder einer Ärztin.
    Dann bezahlt die Kranken-Kasse die Fahrt.
     

    Manche Menschen müssen zu einer ambulanten Kranken-Behandlung.
    Das heißt:
    Sie gehen zum Arzt oder zur Ärztin.
    Aber sie bleiben nicht im Krankenhaus.
    Dann bezahlt die Kranken-Kasse die Fahrt.

    Sie müssen ins Krankenhaus.
    Aber Sie müssen nicht die ganze Zeit im Krankenhaus bleiben.
    Sie können auch nur für kurze Zeit ins Krankenhaus gehen.
    Das Fach-Wort ist: vorstationäre Behandlung.
    Oder Sie können nach der Behandlung wieder nach Hause gehen.
    Das Fach-Wort ist: nachstationäre Behandlung.

    Vielleicht müssen Sie auch operiert werden.
    Dann können Sie auch nur für die Operation ins Krankenhaus gehen.
    Das Fach-Wort ist: ambulantes Operieren.

    Vielleicht müssen Sie eigentlich länger im Krankenhaus bleiben.
    Aber mit einer vorstationären Behandlung oder einer nachstationären Behandlung können Sie früher nach Hause gehen.

    Sie brauchen einen Transport zu einer ambulanten Behandlung?
    Dann müssen Sie das mit Ihrer Kranken-Kasse absprechen.
    Vielleicht bezahlt die Kranken-Kasse den Transport.
    Vielleicht bezahlt die Kranken-Kasse auch nur einen Teil von dem Transport.
    Das müssen Sie vorher mit der Kranken-Kasse klären.
    Sie haben Sozial-Hilfe?
    Dann können Sie auch bei der Sozial-Hilfe fragen.

    Sie müssen einen Teil von den Kosten selbst bezahlen.
    Das steht im Gesetz.
    Das Gesetz heißt: Paragraph 61 Fünftes Buch Sozial-Gesetz-Buch.
    Die kurze Form ist:
    SGB V.
    Sie müssen maximal 10,00 Euro bezahlen.
    Aber es gibt eine Grenze für die Kosten.
    Die Grenze steht im Gesetz.
    Das Gesetz heißt: Paragraph 62 SGB V.

    Sie brauchen einen Kranken-Transport?
    Oder Sie brauchen eine Kranken-Fahrt?
    Dann müssen Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin reden.
    Ihr Arzt oder Ihre Ärztin gibt Ihnen dann eine Verordnung.
    Das ist ein Papier.
    Auf dem Papier steht:
    Sie brauchen einen Kranken-Transport oder eine Kranken-Fahrt.

    Sie müssen zu einer ambulanten Behandlung?
    Und Sie brauchen dafür einen Transport?
    Dann brauchen Sie eine Genehmigung von Ihrer Kranken-Kasse.

    Hinweis zur Leichten Sprache

    Der Text auf dieser Seite wurde mit Hilfe von KI in Leichte Sprache übersetzt.
    Texte in Leichter Sprache sind nicht rechtlich verbindlich.