Abmeldung nach dem Melde-Gesetz
Sie müssen sich in 3 Fällen abmelden:
1. Wenn Sie ins Ausland ziehen.
Sie können uns Ihre Anschrift im Ausland angeben.
Dann bekommen Sie wichtige Nachrichten von uns.
Zum Beispiel wenn hier gewählt wird.
Dann können Sie Brief-Wahl machen.
2. Wenn Sie aus einer Neben-Wohnung ausziehen.
3. Wenn Sie nach dem Auszug ohne festen Wohnsitz sind.
Sie brauchen dann eine Bestätigung,
dass Sie ausgezogen sind.
Die Bestätigung bekommen Sie von Ihrem Wohnungs-Geber.
Das ist meistens der Vermieter oder die Vermieterin
oder jemand von der Haus-Verwaltung.
Melden Sie sich bitte an dem Tag ab, an dem Sie ausziehen.
Sie können sich auch früher abmelden:
frühestens eine Woche vor dem Auszug.
Sie bekommen eine Abmelde-Bestätigung.
Wenn Personen unter 16 Jahren ausziehen:
Erwachsene haben die Melde-Pflicht.
Das bedeutet:
Melden Sie bitte die Personen unter 16 Jahren ab.
Wenn die Personen aus Ihrer Wohnung ausziehen.
Gibt es für die ausziehende Person eine Pflege-Person
oder eine Betreuungs-Person?
Dann macht die Pflege-Person oder Betreuungs-Person die Abmeldung.
Wenn sie das Aufenthalts-Bestimmungs-Recht hat.
Sie braucht für die Abmeldung:
- einen Nachweis über das Aufenthalts-Bestimmungs-Recht,
- zum Beispiel einen Gerichts-Beschluss
- einen gültigen Ausweis
So melden Sie sich ab:
Abmeldung per Post
Bitte füllen Sie die Formulare vollständig aus.
Drucken Sie die Formulare aus.
Unterschreiben Sie die Formulare.
Schicken Sie die Formulare zusammen mit allen nötigen Papieren an:
Stadtverwaltung Halle (Saale)
Team Bürgerservicestelle
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)
Die Formulare finden Sie unten.
Bitte geben Sie Ihre Telefon-Nummer an.
Dann können wir Sie bei Fragen erreichen.
Persönliche Abmeldung in der Bürgerservice-Stelle
Bitte bringen Sie alle nötigen Papiere mit.
Wenn Sie sich persönlich abmelden,
bekommen Sie direkt Ihre Abmelde-Bestätigung.
Bitte machen Sie einen Termin im Bürger-Service.
Die Adresse ist
Marktplatz 1
06108 Halle.
Und
Am Stadion 6
06122 Halle (Saale).
Sie brauchen dafür einen Termin.
Sie können den Termin online machen.
Oder Sie rufen uns an.
Die Telefon-Nummer ist 115.
Sie müssen keine Vorwahl wählen.
Die Telefon-Nummer ist nur für die Stadt Halle (Saale).
Die andere Telefon-Nummer ist
0049 345 221 0.
Wichtig:
Wenn Sie sich per Post oder online abmelden,
schicken wir die Abmelde-Bestätigung an Ihre neue Adresse.
Sie können die Abmelde-Bestätigung dann nicht selbst abholen.
Wenn eine Familie auszieht:
Eine erwachsene Person kann die Abmeldung
für die ganze Familie machen.
Man kann auch jemanden zur Vertretung
in die Bürgerservice-Stelle schicken.
Das sollte jemand sein, der die Familie kennt.
Es gibt vielleicht Fragen zu den Wohnungen.
Zum Beispiel:
Welche Wohnung ist die Haupt-Wohnung?
Auf dem Abmelde-Formular muss eine Unterschrift
von einer meldepflichtigen Person sein.
Das heißt:
Eine erwachsene Person aus der Familie muss
das Abmelde-Formular unterschreiben.
Das brauchen Sie für die Abmeldung:
- das Formular Abmeldung
- eine Kopie von Ihrem Personal-Ausweis
- oder von Ihrem Aufenthalts-Titel
- oder von Ihrem Pass
- eine Wohnungs-Geber-Bestätigung wenn Sie nach dem Auszug ohne festen Wohnsitz sind
Wichtig:
Alle Unterlagen müssen da sein.
Dann können wir Sie abmelden.
Kosten:
Die Abmeldung kostet nichts.
Das ist das Abmelde-Formular.
Es ist in Alltags-Sprache.
Hinweis zur Leichten Sprache
Der Text auf dieser Seite wurde mit Hilfe von KI in Leichte Sprache übersetzt.
Texte in Leichter Sprache sind nicht rechtlich verbindlich.