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  • Behördennummer
  • Abmeldung nach dem Melde-Gesetz

    Sie müssen sich in 3 Fällen abmelden:

    1. Wenn Sie ins Ausland ziehen.

    Sie können uns Ihre Anschrift im Ausland angeben.
    Dann bekommen Sie wichtige Nachrichten von uns.
    Zum Beispiel wenn hier gewählt wird.
    Dann können Sie Brief-Wahl machen.

    2. Wenn Sie aus einer Neben-Wohnung ausziehen.

    3. Wenn Sie nach dem Auszug ohne festen Wohnsitz sind.
    Sie brauchen dann eine Bestätigung,
    dass Sie ausgezogen sind.
    Die Bestätigung bekommen Sie von Ihrem Wohnungs-Geber.
    Das ist meistens der Vermieter oder die Vermieterin
    oder jemand von der Haus-Verwaltung.

    Melden Sie sich bitte an dem Tag ab, an dem Sie ausziehen.

    Sie können sich auch früher abmelden:
    frühestens eine Woche vor dem Auszug.

    Sie bekommen eine Abmelde-Bestätigung.

    Wenn Personen unter 16 Jahren ausziehen:
    Erwachsene haben die Melde-Pflicht.
    Das bedeutet:
    Melden Sie bitte die Personen unter 16 Jahren ab.
    Wenn die Personen aus Ihrer Wohnung ausziehen.

    Gibt es für die ausziehende Person eine Pflege-Person
    oder eine Betreuungs-Person?
    Dann macht die Pflege-Person oder Betreuungs-Person die Abmeldung.
    Wenn sie das Aufenthalts-Bestimmungs-Recht hat.
    Sie braucht für die Abmeldung:

    • einen Nachweis über das Aufenthalts-Bestimmungs-Recht,
    • zum Beispiel einen Gerichts-Beschluss
    • einen gültigen Ausweis

    So melden Sie sich ab:

    Abmeldung per Post

    Bitte füllen Sie die Formulare vollständig aus.
    Drucken Sie die Formulare aus.
    Unterschreiben Sie die Formulare.
    Schicken Sie die Formulare zusammen mit allen nötigen Papieren an:

    Stadtverwaltung Halle (Saale)
    Team Bürgerservicestelle
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)

    Die Formulare finden Sie unten.

    Bitte geben Sie Ihre Telefon-Nummer an.
    Dann können wir Sie bei Fragen erreichen.

    Persönliche Abmeldung in der Bürgerservice-Stelle

    Bitte bringen Sie alle nötigen Papiere mit.

    Wenn Sie sich persönlich abmelden,
    bekommen Sie direkt Ihre Abmelde-Bestätigung.

    Bitte machen Sie einen Termin im Bürger-Service.

    Die Adresse ist
    Marktplatz 1
    06108 Halle.

    Und

    Am Stadion 6
    06122 Halle (Saale).

    Sie brauchen dafür einen Termin.
    Sie können den Termin online machen.

    Oder Sie rufen uns an.
    Die Telefon-Nummer ist 115.
    Sie müssen keine Vorwahl wählen.
    Die Telefon-Nummer ist nur für die Stadt Halle (Saale).
    Die andere Telefon-Nummer ist
    0049 345 221 0.

    Wichtig:
    Wenn Sie sich per Post oder online abmelden,
    schicken wir die Abmelde-Bestätigung an Ihre neue Adresse.
    Sie können die Abmelde-Bestätigung dann nicht selbst abholen.

    Wenn eine Familie auszieht:
    Eine erwachsene Person kann die Abmeldung
    für die ganze Familie machen.
    Man kann auch jemanden zur Vertretung
    in die Bürgerservice-Stelle schicken.

    Das sollte jemand sein, der die Familie kennt.
    Es gibt vielleicht Fragen zu den Wohnungen.
    Zum Beispiel:
    Welche Wohnung ist die Haupt-Wohnung? 

    Auf dem Abmelde-Formular muss eine Unterschrift
    von einer meldepflichtigen Person sein.
    Das heißt:
    Eine erwachsene Person aus der Familie muss
    das Abmelde-Formular unterschreiben.

    Das brauchen Sie für die Abmeldung:

    • das Formular Abmeldung
    • eine Kopie von Ihrem Personal-Ausweis
    • oder von Ihrem Aufenthalts-Titel
    • oder von Ihrem Pass
    • eine Wohnungs-Geber-Bestätigung wenn Sie nach dem Auszug ohne festen Wohnsitz sind

    Wichtig:
    Alle Unterlagen müssen da sein.
    Dann können wir Sie abmelden.

    Kosten:
    Die Abmeldung kostet nichts.

     

    Das ist das Abmelde-Formular.
    Es ist in Alltags-Sprache.

    Hinweis zur Leichten Sprache

    Der Text auf dieser Seite wurde mit Hilfe von KI in Leichte Sprache übersetzt.
    Texte in Leichter Sprache sind nicht rechtlich verbindlich.