Wohn-Berechtigungs-Schein
Sie wollen einen Wohn-Berechtigungs-Schein?
Dann müssen Sie den Wohn-Berechtigungs-Schein beim Bürger-Service beantragen.
Im Wohnberechtigungs-Schein stehen Infos.
Zum Beispiel:
- Wer darf in der Wohnung wohnen?
- Wie viel Geld darf man verdienen?
- Wie groß darf die Wohnung sein?
- Wie viele Zimmer darf die Wohnung haben?
Sie haben einen Wohnberechtigungs-Schein?
Dann können Sie eine Sozial-Wohnung bekommen.
Eine Sozial-Wohnung ist eine Wohnung mit wenig Miete.
Aber Sie haben kein Recht auf eine Sozial-Wohnung.
Sie wollen eine Wohnung mit einem WBS bekommen?
Dann darf die Wohnung nicht größer sein als im WBS steht.
Manchmal darf die Wohnung auch größer sein.
Das ist aber nur in besonderen Fällen erlaubt.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Verwaltung können Ihnen mehr Infos dazu geben.
Manche Sozial-Wohnungen sind nur für bestimmte Menschen.
Zum Beispiel:
- Studierende
- Senioren und Seniorinnen
Sie müssen mindestens 60 Jahre alt sein.
- Menschen mit Behinderungen
- Familien mit mindestens 3 Kindern.
Gehören Sie zu einer bestimmten Gruppe?
Dann steht das auch im Wohnberechtigungs-Schein.
Der Wohnberechtigungs-Schein gilt für ein Jahr.
Das heißt:
Sie können in diesem Jahr eine Sozial-Wohnung bekommen.
Nach einem Jahr können Sie einen neuen Wohnberechtigungs-Schein beantragen.
Sie können den Wohnberechtigungs-Schein nur einmal benutzen.
Sie müssen den Wohnberechtigungs-Schein dem Vermieter oder der Vermieterin geben.
Sie wollen eine Wohnung im geförderten Wohnbau?
Dann brauchen Sie eine Wohnberechtigungs-Bescheinigung.
Das ist ein Dokument.
Dafür prüft man Ihr Einkommen.
Sie haben eine andere Staats-Angehörigkeit.
Und Sie haben eine Aufenthalts-Genehmigung.
Die Aufenthalts-Genehmigung ist mindestens ein Jahr gültig.
Sie müssen volljährig sein.
Oder Sie brauchen die Erlaubnis von Ihren Eltern.
Vielleicht haben Sie auch einen gesetzlichen Vormund.
Dann brauchen Sie die Erlaubnis von dem gesetzlichen Vormund.
Wie viel Geld hat eine Familie?
Das ist wichtig für die Einkommens-Grenze.
Die Einkommens-Grenze ist eine Zahl.
Die Zahl zeigt:
So viel Geld darf eine Familie haben.
Die Familie hat mehr Geld?
Dann bekommt die Familie keine Hilfe.
Wie viele Menschen leben in der Familie?
Und wie viel Geld haben alle Menschen in der Familie zusammen?
Das ist wichtig für die Einkommens-Grenze.
Für die Einkommens-Grenze rechnet man das Bruttojahreseinkommen von allen Menschen in der Familie zusammen.
Das Bruttojahreseinkommen ist das Geld von einem Jahr.
Das Geld ist vor den Steuern.
Manchmal kann man auch noch andere Sachen abziehen.
Zum Beispiel:
- wenn jemand in der Familie eine Behinderung hat
- wenn jemand in der Familie Pflege braucht.
Sie wollen in Deutschland bleiben?
Und Sie wollen in Deutschland leben?
Dann können Sie die Hilfe bekommen.
Sie müssen nicht allein in Deutschland leben.
Sie können auch mit Ihrer Familie in Deutschland leben.
Sie wollen einen Antrag machen?
Dann müssen Sie ein Formular ausfüllen.
Und Sie müssen eine Einkommens-Mitteilung ausfüllen.
Das heißt:
Sie müssen sagen:
Wie viel Geld haben Sie?
Und Sie müssen das unterschreiben.
Vielleicht brauchen Sie auch noch andere Sachen.
Zum Beispiel:
- Einkommens-Nachweise
Das heißt:
Sie müssen zeigen:
Wie viel Geld haben Sie in den letzten 12 Monaten bekommen?
Diese Nach-Weise sind erlaubt:
- Verdienst- und Gehalts-Bescheinigungen
- Renten-Bescheide
- Bescheide für Arbeits-Losen-Geld und ALG II
- Sozial-Hilfe-Bescheid
- Vielleicht der letzte Einkommens-Steuer-Bescheid.
- Vielleicht die letzte Einkommens-Steuer-Erklärung.
- Oder den Voraus-Zahlungs-Bescheid.
- Ausweis nach Paragraph 69 Abs. 5 des Neunten Buches Sozial-Gesetz-Buch.
- Sie brauchen Pflege zu Hause. Das müssen Sie zeigen.
- Heirats-Urkunde / Lebens-Partnerschafts-Urkunde
- Sie müssen für eine andere Person Geld bezahlen? Dann müssen Sie das zeigen.
Eine andere Person beantragt die Hilfe für Sie?
Dann braucht diese Person eine Voll-Macht.
Die Voll-Macht ist ein Dokument.
In dem Dokument steht:
Die andere Person darf die Hilfe für Sie beantragen.
Sie müssen uns die Voll-Macht zeigen.
Sie müssen uns die Voll-Macht im Original zeigen.
Und Sie müssen uns eine Kopie von der Voll-Macht geben.
Vielleicht haben Sie einen Wohnberechtigungs-Schein bekommen.
Aber Sie haben falsche Infos gegeben?
Oder Sie haben nicht alle Infos gegeben?
Dann kann man den Wohnberechtigungs-Schein wieder wegnehmen.
Wieviel kostet der Wohnberechtigungs-Schein?
Er kostet 10,30 Euro.
Sie müssen die Gebühren an den Kassen-Automaten in den Bürger-Service-Stellen bezahlen.
Das können Sie mit Bar-Geld machen.
Oder Sie bezahlen mit der EC-Karte.
Manche Menschen müssen keine Gebühr bezahlen.
Diese Menschen bekommen Geld vom Job-Center.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 24 SGB II.
Oder die Menschen bekommen Sozial-Hilfe.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: SGB XII.
Der Wohnberechtigungs-Schein gilt nur in dem Bundes-Land.
Und der Wohnberechtigungs-Schein gilt nur für ein Jahr.
Sie können den Wohnberechtigungs-Schein für eine Wohnung benutzen.
Wir brauchen alle Unterlagen.
Dann bearbeiten wir die Unterlagen.
Das dauert mindestens 10 Tage.
Den Antrag gibt es unten.
Bitte machen Sie einen Termin im Bürger-Service.
Die Adresse ist
Marktplatz 1
06108 Halle.
Und
Am Stadion 6
06122 Halle (Saale).Sie brauchen dafür einen Termin.
Sie können den Termin online machen.
Oder Sie rufen uns an.
Die Telefon-Nummer ist 115.
Sie müssen keine Vorwahl wählen.
Die Telefon-Nummer ist nur für die Stadt Halle (Saale).
Die andere Telefon-Nummer ist
0049 345 221 0.
Sie können auch eine Mail schreiben.
An einwohnerwesen@halle.de
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