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  • Park-Ausweis für Menschen mit Behinderung

    Manche Menschen mit Behinderung dürfen an bestimmten Stellen parken.
    An diesen Stellen darf man sonst nicht parken.
    Dafür brauchen die Menschen mit Behinderung eine Erlaubnis.
    Die Menschen mit Behinderung müssen dafür nicht selbst Auto fahren können.
    Sie können auch als Beifahrer oder Beifahrerin im Auto sitzen.

    In Sachsen-Anhalt gibt es 3 verschiedene Parkausweise.

    • Der blaue Park-Ausweis.
      Dieser gilt in ganz Europa.
    • Der orange Park-Ausweis.
      Dieser gilt in Deutschland.
    • Der weiße Park-Ausweis.
      Dieser gilt nur in Sachsen-Anhalt.

    Der blaue Park-Ausweis

    Der blaue Park-Ausweis ist für Menschen mit einer Geh-Behinderung.
    Das heißt:
    Die Menschen können nicht gut laufen.
    Oder der Park-Ausweis ist für blinde Menschen.

    Mit diesem Park-Ausweis dürfen Sie auf einem Behinderten-Park-Platz parken.
    Ein Behinderten-Park-Platz ist ein Park-Platz mit einem Rollstuhl-Fahrer-Symbol.
    Sie dürfen in allen Ländern der EU auf einem Behinderten-Park-Platz parken.

    Mit diesem Park-Ausweis bekommen Sie noch andere Hilfen.

    Sie können bis zu 3 Stunden in einem eingeschränkten Halt-Verbot parken.
    Das heißt:
    Sie dürfen dort nicht lange stehen.
    Das Zeichen für ein eingeschränktes Halt-Verbot ist 286 oder 290.

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auf verkehrsberuhigten Flächen parken.

    Sie können auf Bewohner-Park-Plätzen parken.

    Sie können kostenlos in kostenpflichtigen Park-Zonen parken.

    Der orange Parkausweis

    Der orange Park-Ausweis ist für Menschen mit Behinderung.
    Die Menschen mit Behinderung können den blauen Park-Ausweis nicht bekommen.
    Aber sie können den orangen Park-Ausweis bekommen.

    Mit diesem Park-Ausweis dürfen Sie nicht auf den Behinderten-Park-Plätzen parken.
    Sie haben aber andere Hilfen.
    Sie können bis zu 3 Stunden in einem eingeschränkten Halt-Verbot parken.
    Das heißt:
    Sie dürfen dort nicht lange stehen.
    Das Zeichen für ein eingeschränktes Halt-Verbot ist 286 oder 290.

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auf verkehrsberuhigten Flächen parken.

    Sie können auf Bewohner-Park-Plätzen parken.

    Sie können kostenlos in kostenpflichtigen Park-Zonen parken.

    Der weiße Park-Ausweis

    Der weiße Park-Ausweis ist für Menschen mit Behinderung.
    Die Menschen haben Probleme mit den Beinen.
    Die Probleme sind nur für kurze Zeit.
    Die Probleme sind höchstens 6 Monate lang.
    Sie bekommen die gleichen Hilfen wie beim blauen Park-Ausweis.

    Sie müssen den Antrag immer schriftlich machen.

    Bitte geben Sie uns diese Nachweise:

    Kopien von:
    - Ihrem Führer-Schein
    - Ihrem Fahrzeug-Schein
    - Ihrem Schwerbehinderten-Ausweis
    Sie müssen die Vorder-Seite und die Rück-Seite kopieren.
    Und Sie brauchen ein Pass-Bild.

    Der Park-Ausweis kostet 30 Euro.
    Der Park-Ausweis gilt nur für eine bestimmte Zeit.
    Sie wollen den Park-Ausweis länger haben?
    Dann müssen Sie einen neuen Antrag machen.

    Sie müssen den Antrag stellen. 
    Das Amt heißt Team Verkehrs-Organisation.
    Die Adresse des Amts ist
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale).
    Der Eingang ist barriere-frei.

    Die Telefonnummer ist
    +49 345 2211240

    Sie können das Formular auch hier bekommen.
    Unten ist der Link dazu.
    Das Formular ist in Alltags-Sprache.

     

     

    Hier geht es zum Antrag für den Park-Ausweis (in Alltags-Sprache)

    Hinweis zur Leichten Sprache

    Der Text auf dieser Seite wurde mit Hilfe von KI in Leichte Sprache übersetzt.
    Texte in Leichter Sprache sind nicht rechtlich verbindlich.