Aufnahme an einer Grundschule
In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. In der Grundschule werden vor allem Grundfähigkeiten und -fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt.
Im 4. Schuljahrgang erhalten Sie für Ihr Kind eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung zur Wahl des weiteren Bildungsgangs. Die Schullaufbahnempfehlung gilt als Orientierung, Sie entscheiden eigenverantwortlich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes.
Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
In der Stadt Halle (Saale) gibt es derzeit 39 Grundschulen, davon 32 kommunale Grundschulen und sieben Grundschulen in freier Trägerschaft (inkl. Freie Waldorfschule). Das Stadtgebiet ist laut § 41 Absatz 1 Schulgesetz LSA in Schulbezirke eingeteilt. Daher ist jede kommunale Grundschule für ein bestimmtes Wohngebiet zuständig. Die Aufteilung der Schulbezirke kann man der Schulbezirkssatzung der Stadt Halle (Saale) entnehmen.
Hinweis: Hier können Sie den Text in Leichter Sprache lesen.
- Der Schulträger (in der Regel die Kommune) fordert Sie als Eltern auf, Ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule anzumelden.
- Das ist fast immer die wohnort-nächste öffentliche Grundschule.
- Gemeinsam mit Ihrem Kind stellen Sie sich dann in der Grundschule vor und melden Ihr Kind dort an.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Die Grundschule meldet dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des zuständigen Gesundheitsamtes die angemeldeten Kinder und vereinbart deren ärztliche Untersuchung. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst stellt aus amtsärztlicher Sicht den körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Entwicklungsstand des Kindes fest. Der Bericht über die Untersuchung wird in einem Formblatt dokumentiert und an die zuständige Schule geleitet (siehe "Einschulungsuntersuchung).
Für die Eltern und Sorgeberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder besteht die Möglichkeit, die Anmeldungen für die Schulen online über das Serviceportal Schule Sachsen-Anhalt vorzunehmen sowie Termine zur Vorstellung in der zuständigen Schule zu vereinbaren.
Hier finden Sie eine Anleitung zur Anmeldung im Serviceportal.
Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Schulleiterin oder der Schulleiter informiert die Erziehungsberechtigten schriftlich über die Aufnahme des Kindes in die Schule.
Bestehen Bedenken gegenüber einer regulären Aufnahme in die Grundschule, kann in einem Sonderverfahren über sonderpädagogische Förderung, über den Rücktritt von der Einschulung oder über das Überspringen des ersten Schuljahrganges entschieden werden.
- Alle Kinder, die bis zum 30. 6. eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
- Kinder, die bis zu diesem Stichtag das 5. Lebensjahr vollendet haben, können auch eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
- Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Kinder, welche bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig und sind zum Schulbesuch anzumelden. Der Anmeldetermin wird als "Amtliche Bekanntmachung" im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) veröffentlicht.
Kinder, welche bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig eingeschult werden. Sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
- Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
- Nachweis Masern-Impfung
keine
Der Schulträger informiert Sie über die zu beachtenden Fristen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Weitere Informationen zur Grundschule finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Besondere Förderung
Die Schule bespricht mit den Erziehungsberechtigten unter Berücksichtigung des Berichtes des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes den festgestellten Entwicklungsstand des Kindes. Bei Bedarf berät sie die Erziehungsberechtigten über Möglichkeiten der besonderen Förderung.
Werden Entwicklungsnachteile, -beeinträchtigungen oder eine besondere Begabung im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung festgestellt, werden Maßnahmen zur Prävention von Lernstörungen oder zur Förderung von Begabungen eingeleitet. Die zuständige Stelle dafür ist die Untere Schulbehörde im Landesschulamt Halle.
Beendigung der Grundschulzeit
Nach dem erfolgreichen Besuch der 4. Klasse der Grundschule gehen alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Befähigung in die Schulen der Sekundarstufe I über.
Ausführliche Informationen zum Start in die Schule gibt der Elternratgeber.
06124 Halle (Saale)
06120 Halle (Saale)
06108 Halle (Saale)
06120 Halle (Saale)
06114 Halle (Saale)
06110 Halle (Saale)
Barrierefreiheit nicht gegeben
06114 Halle (Saale)
06118 Halle (Saale)
Schulgebäude ist barrierefrei
06112 Halle (Saale)
Barrierefreiheit nicht gegeben
06124 Halle (Saale)
Barrierefreiheit nicht gegeben
06110 Halle (Saale)
Barrierefreiheit nicht gegeben
06122 Halle (Saale)
06124 Halle (Saale)
Barrierefreiheit nicht gegeben
Halle Grenzenlos - Wegweiser Barrierefreiheit
06130 Halle (Saale)
06116 Halle (Saale)
Turnhalle sowie Speise-/Gestaltenraum barrierefrei
Schulgebäude - Barrierefreiheit nicht gegeben
Erweiterungsbau barrierefrei, Fahrstuhl vorhanden
06116 Halle (Saale)
Barrierefreiheit nicht gegeben
06128 Halle (Saale)
06120 Halle (Saale)
Barrierefreiheit nicht gegeben
06132 Halle (Saale)
+49 345 68894590
Barrierefreiheit nicht gegeben
Halle Grenzenlos - Wegweiser Barrierefreiheit
06114 Halle (Saale)