Befreiung vom Schulsport beantragen
Für eine Freistellung vom Schulsport aus gesundheitlichen Gründen ist durch die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler ein formloser Antrag an die Schule zu stellen. In Absprache mit der Schule muss ein ärztliches Attest erbracht werden.
Bei längerer Dauer der Schulsportbefreiung wird ein formloser Antrag durch die Eltern an die Schule mit Weiterleitung an das Schulverwaltungsamt gefordert. Im begründeten Zweifelsfall kann die Schule beim Landesschulamt die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung beantragen, die im zuständigen Gesundheitsamt durchgeführt wird.
Die Schülerinnen und Schüler der Kursstufen 11. und 12. Klassen müssen die Schulsportbefreiung (mehr als acht Wochen) mit einem amtsärztlichen Zeugnis nachweisen.
Die Untersuchungen erfolgen bei Schülern der 1. bis 12. Klassen durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, die Berufsschülerinnen und Berufsschüler begutachtet der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und der Amtsärztliche Dienst.
Voraussetzung und Grundlage einer Begutachtung durch das Gesundheitsamt ist die Vorlage aktueller fachärztlicher Befunde, die nicht älter als 2 bis 3 Wochen sein dürfen. Eine Sportbefreiung gilt jeweils nur für ein Schuljahr.
- Vorlage aktueller fachärztlicher Befunde, die nicht älter als 2 bis 3 Wochen sein dürfen
5,20 EUR
06122 Halle (Saale)