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  • Erstellung einer amtsärztlichen Schulsportbefreiung

    Für eine Freistellung vom Schulsport aus gesundheitlichen Gründen ist durch die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler ein formloser Antrag an die Schule zu stellen. In Absprache mit der Schule muss ein ärztliches Attest erbracht werden.

    Bei längerer Dauer der Schulsportbefreiung wird ein formloser Antrag durch die Eltern an die Schule mit Weiterleitung an das Schulverwaltungsamt gefordert. Im begründeten Zweifelsfall kann die Schule beim Landesschulamt die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung beantragen, die im zuständigen Gesundheitsamt durchgeführt wird.

    Die Schülerinnen und Schüler der Kursstufen 11. und 12. Klassen müssen die Schulsportbefreiung (mehr als acht Wochen) mit einem amtsärztlichen Zeugnis nachweisen.

    Die Untersuchungen erfolgen bei Schülern der 1. bis 12. Klassen durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, die Berufsschülerinnen und Berufsschüler begutachtet der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und der Amtsärztliche Dienst.

    Voraussetzung und Grundlage einer Begutachtung durch das Gesundheitsamt ist die Vorlage aktueller fachärztlicher Befunde, die nicht älter als 2 bis 3 Wochen sein dürfen. Eine Sportbefreiung gilt jeweils nur für ein Schuljahr.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Untersuchungen erfolgen bei Schülern der 1. bis 12. Klassen sowie den Berufsschülern durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Einen Vorstellungstermin im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst vereinbaren Sie bitte über unsere Online-Terminvergabe. Bitte erkundigen Sie sich zuvor telefonisch oder per E-Mail im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, ob der Auftrag eingegangen ist. Dies kann bis zu 2 – 3 Wochen nach Abgabe in der Schule dauern.

    • Vorlage aktueller fachärztlicher Befunde, die nicht älter als 2 bis 3 Wochen sein dürfen

    5,20 EUR

    Stelle:
    Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit
    Adresse:
    Helmeweg 2
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 6902683
    Fax:
    +49 345 6782446

    Stelle:
    Beratungsstelle Helmeweg
    Adresse:
    Helmeweg 2
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 6902683
    +49 345 6856742
    +49 345 6856728
    Fax:
    +49 345 6782446
    Öffnungszeiten:

    Mo: Termine nach Vereinbarung
    Di: 13:00 - 17:00 Uhr (nach Vereinbarung)
    Mi: Termine nach Vereinbarung
    Do: 13:00 - 17:00 Uhr (nach Vereinbarung)
    Fr: Termine nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Stelle:
    Beratungsstelle Niemeyerstraße
    Adresse:
    Niemeyerstraße 1
    06110 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2213241
    +49 345 2213273
    Fax:
    +49 345 2213222
    Öffnungszeiten:

    Mo: Termine nach Vereinbarung
    Di: 13:00 - 17:00 Uhr (nach Vereinbarung)
    Mi: Termine nach Vereinbarung
    Do: 13:00 - 17:00 Uhr (nach Vereinbarung)
    Fr: Termine nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Stelle:
    Beratungsstelle Stendaler Straße
    Adresse:
    Stendaler Straße 7
    06132 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 7704766
    Fax:
    +49 345 6782446
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: nach Vereinbarung
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 13:00 - 17:00 (nach Vereinbarung)
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen