Fischereiabgabe zahlen
Die Fischereiabgabe müssen Sie zusammen mit der Gebühr für den Fischereischein zahlen. Sie wird für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Weitere Informationen zur Ausstellung eines Fischereischeins gibt es hier.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Weitere Informationen zur Ausstellung eines Fischereischeins gibt es hier.
Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine nach vollendetem 18. Lebensjahr des Scheininhabers für 1 - 5 Jahre pro Jahr
Abgabe: EUR 6,00
Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine bis vollendetem 18. Lebensjahr des Scheininhabers sowie für Sonderfischereischeine für 1 - 5 Jahre pro Jahr
Abgabe: EUR 1,00
Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine auf Lebenszeit
Abgabe: EUR 125,00
Für Sonderfischereischeine auf Lebenszeit
Gebühr: EUR 20,00
06122 Halle (Saale)
+49 345 2211203
Anzahl: 2
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
06122 Halle (Saale)