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  • Fischereiabgabe zahlen

    Die Fischereiabgabe müssen Sie zusammen mit der Gebühr für den Fischereischein zahlen. Sie wird für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.

    Bitte beachten Sie den Verfahrensablauf für die Ausstellung eines Fischereischeins.

    Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Fischereischeins.

    Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen für die Ausstellung eines Fischereischeins.

    Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre pro Jahr

    Abgabe: EUR 6,00

    Für Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine pro Jahr

    Abgabe: EUR 1,00

    Für Fischereischeine auf Lebenszeit

    Abgabe: EUR 125,00