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  • Fischereiabgabe zahlen

    Die Fischereiabgabe müssen Sie zusammen mit der Gebühr für den Fischereischein zahlen. Sie wird für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Weitere Informationen zur Ausstellung eines Fischereischeins gibt es hier.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Weitere Informationen zur Ausstellung eines Fischereischeins gibt es hier.

    Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine nach vollendetem 18. Lebensjahr des Scheininhabers für 1 - 5 Jahre pro Jahr

    Abgabe: EUR 6,00

    Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine bis vollendetem 18. Lebensjahr des Scheininhabers sowie für Sonderfischereischeine für 1 - 5 Jahre pro Jahr

    Abgabe: EUR 1,00

    Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine auf Lebenszeit

    Abgabe: EUR 125,00

    Für Sonderfischereischeine auf Lebenszeit

    Gebühr: EUR 20,00

    Stelle:
    Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211232
    +49 345 2211203
    Fax:
    +49 345 2211238
    Parken:
    Behindertenparkplatz: An der Magistrale, Parkplatz vor dem Einkaufszentrum
    Anzahl: 2
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Klemenz
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211231
    Telefax:
    +49 345 2211238
    E-Mail: