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  • Fischereiabgabe zahlen

    Die Fischereiabgabe müssen Sie zusammen mit der Gebühr für den Fischereischein zahlen. Sie wird für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.

    Bitte beachten Sie den Verfahrensablauf für die Ausstellung eines Fischereischeins.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Weitere Informationen zur Ausstellung eines Fischereischeins gibt es hier.

    Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Fischereischeins.

    Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen für die Ausstellung eines Fischereischeins.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Weitere Informationen zur Ausstellung eines Fischereischeins gibt es hier.

    Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre pro Jahr

    Abgabe: EUR 6,00

    Für Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine pro Jahr

    Abgabe: EUR 1,00

    Für Fischereischeine auf Lebenszeit

    Abgabe: EUR 125,00

    Stelle:
    Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211232
    +49 345 2211203
    Fax:
    +49 345 2211238
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Klemenz
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211231
    Telefax:
    +49 345 2211238
    E-Mail: