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  • Führerschein, Internationaler Führerschein

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Weitere Informationen, wo ein internationaler Führerschein tatsächlich benötigt wird, geben auch Automobilclubs, Botschaften oder Konsulate.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Antragstellung

    persönlich

    Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • gültiger Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
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    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).

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    15,00 EUR

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Fahrerlaubnisbehörde gezahlt werden.

    Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Ausstellung erfolgt in der Fahrerlaubnisbehörde, Am Stadion 6, bei vorhandenem Kartenführerschein in Ausnahmefällen am Tag der Antragstellung. In allen anderen Fällen dauert die Bearbeitung maximal eine Woche.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Die Ausstellung eines internationelen Führerscheins kann auch in den Bürgerservicestellen der Stadt Halle (Saale) beantragt werden, wenn ein Kartenführerschein vorhanden ist.
    • Da die Bearbeitungsdauer für die Umstellung eines deutschen Alt-Führerscheines auf den EU-Kartenführerschein ca. 4 Wochen dauert, sollten Sie, sofern Sie noch nicht im Besitz des EU-Kartenführerscheines sind, eine frühzeitige Antragstellung vornehmen.
    • Der internationale Führerschein gilt maximal 3 Jahre.
    • Ein abgelaufener internationaler Führterschein kann nicht verlängert werden, er ist immer neu zu beantragen.

    Stelle:
    Team Fahrerlaubnisbehörde
    Adresse:
    Am Stadion 6
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211399
    Fax:
    +49 345 2211384
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
    Di: 09:00 - 18:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 15:00 Uhr
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen