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  • Führungszeugnis beantragen

    Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie ein Führungszeugnis beantragen.


    Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:

    • einfaches Führungszeugnis
    • erweitertes Führungszeugnis
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • Europäisches Führungszeugnis

    Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Dies dient etwa zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.


    Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie

    • im Kinder- und Jugendbereich tätig werden, zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein, oder
    • mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.

    Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde, zum Beispiel, wenn Sie eine Fahrerlaubnis benötigen. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat. Es enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.


    Besitzen Sie – neben der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten oder Großbritanniens, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
    • Das private Führungszeugnis (Beleg-Art N):
      Dieses dient als Nachweis der Unbescholtenheit zum Beispiel bei der Arbeitsaufnahme.
    • Das behördliche Führungszeugnis (Beleg-Art O):
      Dieses wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt und dieser direkt zugesandt. Es wird für die Arbeitsaufnahme bei einer Behörde benötigt oder wenn eine amtliche Erlaubnis, z. B. Gaststättenerlaubnis, beantragt wird. Hier ist bei der Antragstellung neben dem Verwendungszweck auch die Behördenanschrift anzugeben.

    Außerdem gibt es noch weitere Arten von Führungszeugnissen:

    • Das erweiterte Führungszeugnis:
      Wer im Interesse eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes z. B. vom Arbeitgeber, von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, Schulen oder Sportvereinen für Minderjährige aufgefordert wird, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen und vorzulegen, muss die schriftliche Aufforderung bei der Antragstellung vorlegen.
    • Das europäische Führungszeugnis
      Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen ist gemäß § 30b BZRG zwingend ein Europäisches Führungszeugnis zu erteilen. Dieses enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.  

    Ein Führungszeugnis kann nur dort ausgestellt werden, wo die antragstellende Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.

    Hinweis: Hier können Sie den Text in Leichter Sprache lesen.

    Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde und – unter bestimmten Voraussetzungen – schriftlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen.


    Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:

    • Gehen Sie auf die Internetseite zur Beantragung des Führungszeugnisses und folgen Sie den Anweisungen.
    • Sie brauchen dann als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
    • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis dann per Post nach Hause gesandt.
    • Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine entsprechende Information.

    Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:

    • Stellen Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder dem Bürgeramt einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Sie müssen dort Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument.
    • Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
    • Die Behörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter.
    • Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden. Dafür müssen Ihre Personendaten und Ihre Unterschrift amtlich bestätigt werden.
    • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt.

    Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird. Dann können Sie es dort einsehen. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Antragstellung

    • persönlich

    Sie haben die Möglichkeit einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.

    • Bei der Antragstellung für einen Minderjährigen ist diese durch einen gesetzlichen Vertreter möglich.
    • Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist online über das Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de des Bundesamtes für Justiz möglich.
    • Voraussetzungen dafür:
      • elektronischer Personalausweis oder elektronsicher Aufenthaltstitel (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion)
      • ein am Computer angeschlossenes Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes oder geeignetes Smartphone
      • ein Konto bei einer Bank, die das Verfahren giropay unterstützt bzw. eine Master- oder Visacard
      • ggf. ein digitales Erfassungsgerät (z. B. Scanner), um Nachweise zu digitalisieren und hochzuladen
      • Aus Sicherheitsgründen besteht keine Möglichkeit, das Führungszeugnis selbst auszudrucken. Sie erhalten das private Führungszeugnis mit der Post. Sollten Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, wird dieses an die Behörde gesandt.
      • Weitere Informationen zur Führungszeugnis-Onlineverfahren hier.  

    • Vollendung des 14. Lebensjahres
    • Geschäftsfähigkeit

    • Personalausweis, eID-Karte, oder Aufenthaltstitel
    • bei der Meldebehörde ist auch eine Identifizierung mittels Reisepass möglich
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen,
      • zum Beispiel die Aufforderung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
    • Personalausweis bzw. Reisepass
    • Geburtsname der Mutter

    Bei einem Führungszeugnis für behördliche Zwecke:

    • Anschrift der Behörde (möglichst keine Postfachangabe) und Angabe des Verwendungszweckes bzw. des Geschäftszeichens

    Bei einem erweiterten Führungszeugnis

    • die schrifltiche Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Fürhungszeugnis verlangt, mit Angabe von Vor- und Familiennamen des Betroffenen

    Hinweis: In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühr für ein Führungszeugnis abgesehen werden.

    Abgabe: EUR 13,00

    Vorkasse: ja

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Für das private, das behördliche und das erweiterte Führungszeugnis.

    • Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
    • Die Gebühren sind in bar oder per EC-Karte an den Kassenautomaten in den Bürgerservicestellen zu begleichen.  
    • Bei fehlender Zahlung wird der Führungszeugnis-Antrag nicht an das Bundesamt für Justiz übermittelt, sondern storniert.  

    Es gibt keine Frist.

    Die Bearbeitungsdauer entspricht dem Regelfall und kann gegebenenfalls abweichen.

    Bearbeitungsdauer: 4 - 8 Wochen

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim OLG Hamm

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
    • Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde.
    • Die Ausstellung erfolgt durch das Bundeszentralregister in Bonn.
    • Die Ausstellung erfolgt auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren.
    • Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Justiz.  

    Stelle:
    Bundesamt für Justiz, Referat IV 2 - Internationale Registerangelegenheiten bei Antragstellung aus dem Ausland / Beantragung des Führungszeugnisses für das Ausland
    Telefon:
    +49 228 994105668
    Öffnungszeiten:

    Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

    Mittwoch: 9:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

    Stelle:
    Bundesamt für Justiz (BfJ)
    Adresse:
    Adenauerallee 99-103
    53113 Bonn
    Telefon:
    +49 228 99410-40
    Fax:
    +49 228 410-5050
    Öffnungszeiten:

    Öffnungszeiten Besucherdienst:
    Montag: 7:30 bis 16:00 Uhr
    Dienstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch: 7:30 bis 16:00 Uhr
    Donnerstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
    Freitag: 7.30 bis 14:00 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten:
    Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
    Mittwoch: 9:00 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

    Informationen zu Änderungen der Öffnungszeiten und Sprechzeiten erfahren Sie auf der Homepage des BfJ.

    Stelle:
    Team Bürgerservicestelle Am Reileck (hier nur Kartenzahlung möglich)
    Adresse:
    Reilstraße 132
    06114 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214619
    Fax:
    +49 345 2214617
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Adolf-von-Harnack-Straße, vor Hnr.: 2, Zufahrt nicht direkt über Reilstraße möglich
    Anzahl: 1  Gebühren: nein
    Öffnungszeiten:

    Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Do: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

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    Stelle:
    Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6
    Adresse:
    Am Stadion 6
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214619
    Fax:
    +49 345 2214617
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5, Vordereingang
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5, Hintereingang
    Anzahl: 2
    Öffnungszeiten:

    Mo: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
    Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Do: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) 
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

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    Stelle:
    Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214619
    Fax:
    +49 345 2214617
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Große Märkerstraße 5
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Schülershof 16
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Rathausstraße 5, 10
    Anzahl: 5
    Behindertenparkplatz: Gustav-Anlauf-Straße neben Leipziger Straße Hausnummer 3
    Anzahl: 1
    Öffnungszeiten:

    Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
    Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin)
    So: geschlossen

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