Führungs-Zeugnis bekommen
Das Führungs-Zeugnis ist ein Dokument.
Das Dokument ist auf einem besonderen Papier.
Das Papier ist grün.
Auf dem Papier ist der Bundes-Adler.
Der Bundes-Adler ist das Zeichen von Deutschland.
Das Bundes-Zentralregister macht das Führungs-Zeugnis.
Das Bundes-Zentralregister ist in Bonn.
Sie wollen ein Führungs-Zeugnis?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
Es gibt diese Führungs-Zeugnisse:
Das private Führungs-Zeugnis zeigt:
Die Person hat keine Straf-Taten gemacht.
Vielleicht will eine Person eine Arbeit anfangen.
Dann kann die Person das private Führungs-Zeugnis zeigen.
Das behördliche Führungs-Zeugnis brauchen Sie für eine Behörde.
Sie wollen zum Beispiel bei einer Behörde arbeiten.
Oder Sie wollen eine Erlaubnis von einer Behörde.
Zum Beispiel:
- Sie wollen ein Restaurant aufmachen.
- Sie wollen ein Café aufmachen.
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
In dem Antrag müssen Sie schreiben:
- Wofür brauchen Sie das behördliche Führungs-Zeugnis?
- An welche Adresse soll das behördliche Führungs-Zeugnis geschickt werden?
Es gibt auch noch andere Arten von Führungs-Zeugnissen.
Das erweiterte Führungs-Zeugnis
Manche Menschen müssen ein erweitertes Führungs-Zeugnis beantragen.
Das heißt:
Sie müssen einen Antrag machen.
Und sie müssen das erweiterte Führungs-Zeugnis zeigen.
Zum Beispiel:
- bei der Arbeit
- bei der Jugend-Hilfe
- in der Schule
- im Sport-Verein.
Diese Menschen bekommen einen Brief.
In dem Brief steht:
Sie müssen ein erweitertes Führung-Zeugnis beantragen.
Und Sie müssen das erweiterte Führungs-Zeugnis zeigen.
Diese Menschen müssen den Brief mitbringen.
Das europäische Führungs-Zeugnis
Manche Menschen haben mehrere Staats-Angehörigkeiten.
Zum Beispiel:
- die deutsche Staats-Angehörigkeit
- die Staats-Angehörigkeit von einem anderen Land in der EU.
Diese Menschen brauchen ein europäisches Führungs-Zeugnis.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 30b BZRG.
In dem europäischen Führungs-Zeugnis steht:
- das deutsche Führungs-Zeugnis
- das Straf-Register von dem anderen Land in der EU.
Das Straf-Register ist eine Liste.
In der Liste stehen alle Straf-Taten von einer Person.
Vielleicht gibt es in dem anderen Land kein Straf-Register.
Dann steht das nicht im europäischen Führungs-Zeugnis.
Sie wollen ein Führungs-Zeugnis?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Sie müssen den Antrag bei Ihrer Stadt machen.
Den Antrag können Sie persönlich machen.
Bitte machen Sie einen Termin im Bürger-Service.
Die Adresse ist
Marktplatz 1
06108 Halle.
Und
Am Stadion 6
06122 Halle (Saale).
Sie brauchen dafür einen Termin.
Sie können den Termin online machen.
Oder Sie rufen uns an.
Die Telefon-Nummer ist 115.
Sie müssen keine Vorwahl wählen.
Die Telefon-Nummer ist nur für die Stadt Halle (Saale).
Die andere Telefon-Nummer ist 0 34 52 21 0.
Sie wollen ein Führungs-Zeugnis für ein Kind beantragen?
Dann muss das ein gesetzlicher Vertreter machen.
Das heißt:
Die Eltern oder die Erziehungs-Berechtigten müssen den Antrag machen.
Sie können das Führungs-Zeugnis online beantragen.
Dafür gibt es eine Internet-Seite.
Die Internet-Seite heißt: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Die Internet-Seite ist vom Bundes-Amt für Justiz.
Für den Antrag brauchen Sie:
Antrag auf Führungs-Zeugnis
Personal-Ausweis oder Reise-Pass
Name von der Mutter bei der Geburt
Sie müssen Geld bezahlen.
Das Geld müssen Sie bei dem Antrag bezahlen.
Sie können das Geld bar bezahlen.
Oder Sie können das Geld mit der EC-Karte bezahlen.
Dafür gibt es einen Kassen-Automaten in den Bürger-Service-Stellen.
Sie bezahlen das Geld nicht?
Dann bekommt das Bundes-Amt für Justiz den Antrag nicht.
Der Antrag wird dann gelöscht.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Ein einfaches Führungs-Zeugnis dauert 2 Wochen.
Ein erweitertes Führungs-Zeugnis dauert auch 2 Wochen.
Ein europäisches Führungs-Zeugnis dauert 6 Wochen.
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