Gefahrenabwehrverordnung, Aufrechterhalten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Durchsetzung)
Der Inhalt stammt aus folgender Quelle: Stadt Halle (Saale)
Die Forderungen, die sich aus der Gefahrenabwehrverordnung ergeben, werden mit Hinblick auf Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit von dem Team der Leitstelle/ Funkzentrale durchgesetzt.
Hier können Sie z. B. folgende Verstöße melden:
- nicht genehmigte Veranstaltungen / Demonstrationen
- nicht genehmigte Brauchtums- oder andere Feuer
- Betreten oder Befahren von gesperrten Eisflächen
- aggressives Betteln, betteln mit Tieren
- unerlaubtes Plakatieren oder Graffitis
- Schulschwänzer
Folgende Angaben werden benötigt:
- Wer?
- Was?
- Wann?
- Wo?
kostenlos
Eingehende Meldungen werden sofort bearbeitet.
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA)
Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halle (Saale) (siehe Formulare)
Eine Meldung gegen die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann nur telefonisch erfolgen.
Stelle:
Leitstelle/ Funkzentrale
Adresse:
An der Feuerwache 5
06124 Halle (Saale)
06124 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2211345
Fax:
+49 345 2211349
Öffnungszeiten:
Mo: 00:00 - 24:00 Uhr
Di: 00:00 - 24:00 Uhr
Mi: 00:00 - 24:00 Uhr
Do: 00:00 - 24:00 Uhr
Fr: 00:00 - 24:00 Uhr
Sa: 00:00 - 24:00 Uhr
So: 00:00 - 24:00 Uhr