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  • Gefahrenabwehrverordnung, Aufrechterhalten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Durchsetzung)

    Der Inhalt stammt aus folgender Quelle: Stadt Halle (Saale)

    Die Forderungen, die sich aus der Gefahrenabwehrverordnung ergeben, werden mit Hinblick auf Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit von dem Team der Leitstelle/ Funkzentrale durchgesetzt.

    Hier können Sie z. B. folgende Verstöße melden:

    • nicht genehmigte Veranstaltungen / Demonstrationen
    • nicht genehmigte Brauchtums- oder andere Feuer
    • Betreten oder Befahren von gesperrten Eisflächen
    • aggressives Betteln, betteln mit Tieren 
    • unerlaubtes Plakatieren oder Graffitis
    • Schulschwänzer

    Folgende Angaben werden benötigt:

    • Wer?
    • Was?
    • Wann?
    • Wo?

    kostenlos

    Eingehende Meldungen werden sofort bearbeitet.

    Eine Meldung gegen die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann nur telefonisch erfolgen.

    Stelle:
    Leitstelle/ Funkzentrale
    Adresse:
    An der Feuerwache 5
    06124 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211345
    Fax:
    +49 345 2211349
    Öffnungszeiten:

    Mo: 00:00 - 24:00 Uhr
    Di: 00:00 - 24:00 Uhr
    Mi: 00:00 - 24:00 Uhr
    Do: 00:00 - 24:00 Uhr
    Fr: 00:00 - 24:00 Uhr
    Sa: 00:00 - 24:00 Uhr
    So: 00:00 - 24:00 Uhr