Genehmigung Brauchtumsfeuer / Lagerfeuer
Wenn Sie ein Brauchtumsfeuer abbrennen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen oder eine Erlaubnis beantragen. Brauchtumsfeuer sind zum Beispiel:
- Osterfeuer
- Maifeuer
- Martinsfeuer
- Feuer zur Walpurgisnacht
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Gemäß der Gefahrenabwehrverordnung vom 28.11.2007 dienen Brauchtumsfeuer der Brauchtumspflege und sind mindestens zwei Wochen im Voraus anzuzeigen.
Zu den Brauchtumsfeuern zählen Osterfeuer, Pfingstfeuer, Martinsfeuer und Walpurgisfeuer. Sie müssen öffentlich zugänglich sein und dienen nicht dem Zweck, pflanzliche und andere Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen.
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kostenlos
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§§ 2 und 10 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halle (Saale)
Einige Gemeinden und Verbandsgemeinden bieten Vordrucke an. Bitte fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach.
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Die Antragsstellung muss schriftlich/ elektronisch erfolgen und kann über das Online-Formular "Anzeige Brauchtumsfeuer" eingereicht werden.
06124 Halle (Saale)
Anzahl: 5
Anzahl: 1
Mo: 08:00 - 15:00 Uhr
Di: 08:00 - 15:00 Uhr
Mi: 08:00 - 15:00 Uhr
Do: 08:00 - 15:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen
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