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  • Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

    Für jede Maßnahme, bei der Sie den öffentlichen Verkehrsraum nutzen und einschränken, müssen Sie eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einholen.
    Zu solchen Maßnahmen gehören:

    • Straßenbaumaßnahmen
    • das Aufstellen von Gerüsten oder das Lagern von Baumaterialien
    • Umzüge
    • Veranstaltungen

    Sie dürfen mit den Maßnahmen erst dann beginnen, wenn Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.

    Sie sind dafür zuständig, die Öffentlichkeit über die Maßnahme zu informieren.

    Mit der Erlaubnis legt die zuständige Behörde in einer verkehrsrechtlichen Anordnung fest,

    • wie Sie die Arbeitsstelle absperren und kennzeichnen müssen,
    • ob und wie Sie den Verkehr beschränken, leiten und regeln müssen und
    • wie Sie eventuelle Umleitungsstrecken kennzeichnen müssen.

    Diese Auflagen sorgen zum einen für die Sicherheit der Arbeitenden und Verkehrsteilnehmenden. Zum anderen stellen sie sicher, dass der Verkehr nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.

    Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht nur bei der vollständigen oder teilweisen Sperrung einer Fahrbahn. Sie ist auch dann nötig, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.

    Handelt es sich bei der beantragten Verkehrsraumeinschränkung um eine Arbeitsstelle, so muss eine Bauleiterin beziehungsweise ein Bauleiter benannt werden.

    Wenn die Maßnahme länger dauert als der beantragte Zeitraum, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.

    Bei einer Havarie (Notmaßnahme) wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle.

    Sie können die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung per Post beantragen.

    • Sie informieren sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde. Sie laden, falls vorhanden, das entsprechende Formular herunter.
    • Falls ein Formular vorhanden ist: Sie füllen das Formular aus, und unterschreiben es. Dann reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
    • Falls kein Formular vorhanden ist: Sie verfassen einen formlosen Antrag, unterschreiben ihn und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.
    • Die zuständigen Behörden prüfen den Antrag und beziehen, sofern erforderlich, weitere Stellen mit ein.
    • Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
    • Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühr.
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Den Antrag können Sie per E-Mail, per Post, persönlich oder durch eine von Ihnen beauftragte Fachfirma (Umzugsunternehmen oder Verkehrssicherungsunternehmen) einreichen. Hierfür wird die Unterschrift des Antragstellers auf dem Antrag bzw. eine Vollmacht benötigt.

    Die vollständigen Unterlagen müssen 7 Werktage vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
    Achtung: Haltverbote müssen 3 volle Tage
    vor Beginn der Maßnahme aufgestellt werden, damit sie rechtskräftig sind. Der Aufstelltag zählt nicht mit.

    Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
    • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
    • Sie schränken den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig ein.
    • Bei Verkehrsraumeinschränkung durch Arbeitsstelle: Sie haben als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) inne.

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung
    • maßstabsgerechter Lageplan
    • gegebenenfalls: Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS)
    • optional: Verkehrszeichenplan
    • optional: Umleitungsplan
    • optional: Erläuterung zum Bauvorhaben/Ablauf
    • optional: Signallage/Signalzeichenplan
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Benötigt wird ein formgebundener Antrag mit Lage- und Verkehrszeichenplan im Maßstab 1:500.

    Verkehrszeichenpläne werden durch Verkehrssicherungsfirmen erstellt. Einige dieser Firmen übernehmen bei Auftragserteilung die gesamte Beantragung.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Gebühr: EUR 21,00 - 376,00

    Mindestantragsfrist

    Antragsfrist: 14 Tage

    Die Bearbeitungszeit für umfangreiche Maßnahmen fällt höher aus als die Bearbeitungszeit für kurzweilige, weniger umfangreiche Maßnahmen.

    Bearbeitungsdauer: 2 Wochen

    • Widerspruch
      • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    siehe auch Dienstleistung "Straßensperrung wegen Umzug beantragen"

    Stelle:
    Team Sperrungen
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211255
    +49 345 2211257
    +49 345 2211259
    Fax:
    +49 345 2211242
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5, am Vorder- und Hintereingang
    Anzahl: 4
    Parkplatz: tlw. mit Parkscheibe
    Anzahl: k.A.
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo - Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

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