Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.
- Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.
Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:
- Regelbedarf
- angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- eventuelle Mehrbedarfe, zum Beispiel wenn Sie sich nur mit Einschränkungen bewegen können oder wenn Sie aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung benötigen
- eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
- im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.
Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Denn das Einkommen und Vermögen müssen Sie vollständig verbrauchen, bevor Sie Sozialhilfe erhalten. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Leistungsberechtigte, deren Einkommen und Vermögen zur Finanzierung des notwendigen Lebensunterhaltes nicht ausreicht, können Grundsicherungsleistungen beantragen.
Die Leistung umfasst den jeweils maßgebenden Regelbedarf, ggf. Mehrbedarfe (z. B. bei Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder Schwangerschaft), die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, sowie ggf. angemessene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Hinweis: Hier können Sie den Text in Leichter Sprache lesen.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie erhalten, wenn Sie
- volljährig sind und
- entweder
- auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können oder
- die Regelaltersgrenze erreicht haben - diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an - und
- Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und
- keine – oder keine ausreichenden – Leistungen aus Versicherungs- und Versorgungssystemen bekommen und
- Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Zudem können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch erhalten, wenn Sie
- in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
- in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.
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Leistungsberechtigt sind Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nach Feststellung des Rententrägers unabhängig von der Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Die Leistungsberechtigung kann sich auch aus dem Besuch einer Werkstatt für behinderte Menschen ergeben.
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- Sozialhilfeantrag
- Einkommensnachweise (z. B. Renten - auch ausländische, Kindergeld, Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen)
- Mietvertrag und aktuelle Mietbescheinigung
- Schwerbehindertenausweis
- Sparbücher
- Versicherungen
- Kontoauszüge
Es fallen keine Kosten an.
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gebührenfrei
Sie können Leistungen ab dem 1. des Monats erhalten, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Die Leistung wird in der Regel für 12 Kalendermonate bewilligt.
Geltungsdauer: 12 Monate
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Grundsicherungsleistungen werden ab dem Monat der Antragstellung erbracht. Der Antrag kann persönlich oder schriftlich eingereicht werden.
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Anfechtungs- und Leistungsklage
Als Leistungsberechtigte sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst zu helfen und zuerst andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie damit Ihre Hilfebedürftigkeit
- vermeiden,
- beseitigen,
- verkürzen oder
- vermindern können.
Darunter fallen zum Beispiel folgende Leistungen:
- Rente
- Wohngeld
- Ansprüche gegen Dritte, zum Beispiel Unterhaltsleistungen.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollten Sie erst beanspruchen, wenn Sie diese Sozialleistungen ausgeschöpft haben.
06122 Halle (Saale)
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Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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